Interkulturelle Förderung (Volksgruppenförderung)
Förderung von Maßnahmen und Vorhaben zur Erhaltung und Sicherung des Bestandes der Volksgruppen sowie interkultureller Projekte in Wien. Online-Anträge möglich, gültig ab 01.05.2023.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen und Vorhaben, die der Erhaltung und Sicherung des Bestandes der Volksgruppen, ihres Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte dienen, sowie von interkulturellen Projekten, die dem Zusammenleben der Volksgruppen dienen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
- Honorare
- Mietkosten
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Immobilien
- Rückwirkende Kosten
- Schuldenausgleich
- Aufwendungen außerhalb des Förderzwecks
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vereine, Stiftungen und Fonds, die der Erhaltung und Sicherung einer Volksgruppe dienen
- Kirchen und Religionsgemeinschaften bei volksgruppenspezifischen Vorhaben
- Allgemeine Zuverlässigkeit des Fördernehmers
- Ausfinanzierung des Vorhabens unter Berücksichtigung weiterer Fördergeber
- Förderempfehlung durch die Auswahlkommission
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular/Online-Antragsformular
- Aktivitätenerfassungsblätter
- Letzter Jahresabschluss
- Detaillierte Kostenkalkulation
- Vereinsstatuten bei Erstantragsstellung oder Statutenänderung
- Mietvertrag
- Dienstvertrag
- Verlagsvertrag
- Standardisierte Arbeitsplatzbeschreibung
- Kooperationsvertrag
Bewertungskriterien
- Erhalt des Volkstums
- Stärkung des interkulturellen Zusammenlebens
- Finanzierungskonzept
- Zuverlässigkeit des Antragstellers
Beschreibung
Interkulturelle Förderung (Volksgruppenförderung) unterstützt seit dem 01.05.2023 in Wien Projekte, die dem Erhalt und der Sicherung autochthoner Volksgruppen dienen sowie den interkulturellen Dialog zwischen diesen Gemeinschaften stärken. Gefördert werden Initiativen, die das kulturelle Erbe – Sprachen, Traditionen und Rechte slowenischer, kroatischer, ungarischer, tschechischer, slowakischer und Roma-Volksgruppen – wahren und Vielfalt als Wert begreifen. Der Zuschuss steht fortlaufend zur Verfügung und sieht eine Projektlaufzeit von bis zu 12 Monaten vor. Online-Anträge können jederzeit gestellt werden. Das Förderziel umfasst die konsequente Bewahrung des Bestandsschutzes von Minderheitengemeinschaften und die Förderung gesellschaftlichen Zusammenhalts durch gezielte interkulturelle Begegnungen und Veranstaltungen.
Als Zuwendungsempfänger:innen kommen neben Vereinen, Interessenverbänden und Stiftungen auch Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen (ausgenommen Gebietskörperschaften und Körperschaften öffentlichen Rechts) in Frage. Gefördert werden Personal- und Sachkosten, Reisekosten, Honorare, Mietaufwand sowie Druck- und Medienkosten. Ausgeschlossen sind Investitionen in Immobilien, rückwirkende Kosten oder Ausgaben außerhalb des Förderzwecks. Antragstellende müssen Zuverlässigkeit nachweisen, ein schlüssiges Finanzierungskonzept vorlegen und eine Empfehlung der Auswahlkommission erhalten. Neben dem Online-Antragsformular sind Aktivitätenerfassungsblätter, der letzte Jahresabschluss, eine detaillierte Kostenkalkulation sowie bei Erstbewerbung die Statuten beizulegen. Miet- und Dienstverträge, Verlagsverträge, standardisierte Arbeitsplatzbeschreibungen oder Kooperationsverträge sind fakultative Ergänzungen, die den Antrag abrunden und die interkulturelle Zusammenarbeit dokumentieren.