Zuschuss

Interkulturelle Förderung (Volksgruppenförderung)

Der Bund fördert Maßnahmen und Vorhaben zur Erhaltung und Sicherung des Bestandes und Volkstums der anerkannten Volksgruppen sowie interkulturelle Projekte zum Zusammenleben. Anträge können jederzeit online gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.05.2023
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Projektstart ab: 01.05.2023
Projektdauer: 12

Förderziel

Förderung von Maßnahmen und Vorhaben, die der Erhaltung und Sicherung des Bestandes der Volksgruppen, ihres Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte dienen; ferner interkulturelle Projekte, die dem Zusammenleben der Volksgruppen dienen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Reisekosten
  • Medienproduktion
  • Sanierungsmaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zweck der Erhaltung und Sicherung einer Volksgruppe
  • Allgemeine Zuverlässigkeit des Antragstellers
  • Ausfinanzierung des Vorhabens
  • Förderempfehlung durch Auswahlkommission
  • Verfügbarkeit von Fördermitteln

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular/Online-Antragsformular
  2. Aktivitätenerfassungsblätter
  3. Letzter Jahresabschluss
  4. Detaillierte Kostenkalkulation
  5. Vereinsstatuten (fakultativ bei Erstantrag)
  6. Mietvertrag (fakultativ)
  7. Dienstvertrag (fakultativ)
  8. Verlagsvertrag (fakultativ)
  9. Standardisierte Arbeitsplatzbeschreibung (bei Personalkosten)
  10. Kooperationsvertrag (bei Projektpartnern)

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur Erhaltung des Volkstums
  • Interkulturelle Wirkung
  • Wirtschaftliche Nachhaltigkeit
  • Existenzsicherung der Volksgruppenorganisationen

Beschreibung

In Wien ansässige Interessenvertretungen, Stiftungen und gemeinnützige Initiativen erhalten mit dieser Förderung die Möglichkeit, Maßnahmen zur Erhaltung der slowenischen, kroatischen, ungarischen, tschechischen, slowakischen und Roma-Volksgruppen umzusetzen. Gefördert werden Vorhaben, die Bestand und Volkstum sichern, sowie interkulturelle Projekte, die das Zusammenleben stärken. Als direkte Zuschüsse für Kultur, Medien, soziales Engagement und Arbeit eröffnen die Mittel Raum für interkulturelle Austauschformate, Sanierungsmaßnahmen und die Produktion von Leitmedien in Volksgruppensprachen. Die fortlaufende Online-Einreichung gewährleistet Flexibilität bei Projektstarts und erleichtert Vereinen, Kirchen, Fonds und Privatpersonen mit volksgruppenspezifischem Auftrag den Zugang.


Die maximale Projektdauer beträgt zwölf Monate; förderfähig sind Personal- und Sachkosten, Reisekosten, Medienproduktionen sowie bauliche Sanierungsmaßnahmen. Im Auswahlverfahren werden Beitrag zur Erhaltung des Volkstums, interkulturelle Wirkung, wirtschaftliche Nachhaltigkeit und die Existenzsicherung der Organisationen bewertet. Zentrale Fördervoraussetzungen sind die allgemeine Zuverlässigkeit des Antragstellenden, ein ausgewogener Finanzierungsplan und eine Empfehlung durch die Auswahlkommission. Zur vollständigen Antragseinreichung gehören das Online-Formular, detaillierte Kostenkalkulationen, Jahresabschlüsse und Aktivitätenerfassungsblätter; fakultativ können Vereinsstatuten, Miet- oder Kooperationsverträge ergänzt werden. Die jährlichen Förderaufrufe mit Einreichfristen werden auf der Website des Bundeskanzleramts veröffentlicht, Förderbeginn ist ab Mai 2023 möglich. Antragstellende finden dort alle wichtigen Leitfäden und Hinweisdokumente.

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