Zuschuss

Investitionen für Jugendräume

Investitionen für Jugendräume in Burgenland: Nicht rückzahlbare Fördermittel für Errichtung, Erweiterung, Sanierung und Erhaltung sowie Einrichtung und räumliche Ausstattung von Jugendberatungsstellen, Jugendzentren und Jugendtreffpunkten. 50% der Kosten bis max. € 5.000. Anträge laufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2021
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland
Fördersumme: 50% der Gesamtsumme, maximal € 5.000 pro Vorhaben
Förderquote: 50%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Ausgaben für die Errichtung, Erweiterung, Sanierung oder Erhaltung sowie die Einrichtung und räumliche Ausstattung von Jugendberatungsstellen, Jugendzentren, Lokalen von Jugendorganisationen, Jugendtreffpunkten und ähnlichen Einrichtungen, um attraktive und barrierefreie Räume für Jugendliche bereitzustellen.

Förderfähige Ausgaben

  • Errichtungs- und Erweiterungskosten
  • Sanierungskosten
  • Erhaltungskosten
  • Einrichtungskosten
  • Kosten der räumlichen Ausstattung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Ausfallshaftungen
  • Defizitabdeckungen
  • Schuldendienste
  • Eigenleistungen

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gefördert werden nur auf Gemeinnützigkeit ausgerichtete Vorhaben/Aktivitäten
  • Subventionsgelder dürfen nur für das beantragte Vorhaben verwendet werden
  • Das Vorhaben wird vom Landesjugendreferat nur anteilig gefördert
  • Die Einrichtung muss personell, sachlich und insbesondere auch behindertengerecht ausgestattet sein und der Jugend allgemein zugänglich sein
  • Förderungsempfänger*innen sind verpflichtet, in geeigneter Weise auf die Unterstützung durch das Land Burgenland hinzuweisen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Förderantrag
  2. detaillierte Projektdarstellung
  3. Finanzierungsplan

Beschreibung

Die Initiative „Investitionen für Jugendräume“ im Burgenland stellt nicht rückzahlbare Zuschüsse bereit, um die Errichtung, Erweiterung, Sanierung und Erhaltung sowie die bedarfsgerechte Ausstattung von Jugendberatungsstellen, Jugendzentren, Lokalen von Jugendorganisationen und Jugendtreffpunkten zu fördern. Mit einer Förderquote von 50 % bis maximal 5.000 € werden attraktive, öffentlich zugängliche und barrierefreie Räume geschaffen, die jungen Menschen vielfältige Beteiligungs-, Beratungs- und Begegnungsmöglichkeiten bieten. Die Einreichung erfolgt laufend digital beim Amt der Burgenländischen Landesregierung und erfordert eine detaillierte Projektdarstellung sowie einen verbindlichen Finanzierungsplan.

Förderberechtigt sind gemeinnützige Interessenverbände, Vereine, Organisationen und Gemeinden, die sich der gemeinnützigen Jugendarbeit widmen. Voraussetzungen sind eine personelle, sachliche und behindertengerechte Ausstattung sowie der Nachweis, dass Subventionsmittel ausschließlich für das beantragte Vorhaben verwendet werden. Eigenleistungen, Schulden- und Defizitabdeckungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Antragstellung muss rechtzeitig vor Projektbeginn erfolgen und kann bis maximal sechs Monate nach Fertigstellung eingebracht werden. Nach positiver Prüfung folgt die Auszahlung, anschließend ist ein Verwendungsnachweis über Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie Rechnungs- und Zahlungsbelege einzureichen. Die Förderung leistet einen wertvollen Beitrag zur Stärkung der Jugendarbeit im Burgenland, indem sie die Schaffung moderner, barrierefreier Treffpunkte und Beratungsräume unterstützt.

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