Investitionsförderung für Bau, Adaptierung, Sanierung und Einrichtung von oö Kindergärten
Förderung von Bau-, Adaptierungs-, Sanierungs- und Einrichtungskosten in privaten oberösterreichischen Kindergärten; Antragstellung jederzeit vor Baubeginn möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von baulichen Investitionsmaßnahmen in privaten Kindergärten in Oberösterreich.
Förderfähige Ausgaben
- Baukosten
- Adaptierungskosten
- Sanierungskosten
- Einrichtungskosten
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ansuchen rechtzeitig vor Baubeginn
- Detaillierte Kostenschätzung
- Maßnahmenkatalog
- Einhaltung der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes OÖ
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kostenschätzung
- Maßnahmenkatalog
Beschreibung
Die Investitionsförderung für Bau, Adaptierung, Sanierung und Einrichtung von oberösterreichischen Kindergärten unterstützt private Rechtsträger:innen dabei, moderne und sichere Betreuungsräume zu schaffen. Gefördert werden bauliche Maßnahmen – von Rohbauarbeiten und baulichen Adaptierungen über umfassende Sanierungen bis hin zur Ausstattung mit kindgerechten Möbeln und pädagogischen Materialien. Träger:innen wie Vereine, Pfarren, Ordensgemeinschaften oder Einzelpersonen aus ganz Oberösterreich können so die räumliche und funktionale Qualität ihrer Einrichtungen verbessern und damit die Bildungs- und Betreuungsbedingungen für Kinder und Jugendliche weiter stärken. Die Förderung zielt auf einen bedarfsgerechten Ausbau und auf nachhaltige Investitionen in die frühkindliche Bildung ab und trägt dadurch zur sozialen Entwicklung und Chancengleichheit in der Region bei.
Einreichungen sind fortlaufend bis spätestens vor Baubeginn möglich und werden als direkter Zuschuss gewährt. Voraussetzung ist ein rechtzeitig eingereichtes Ansuchen inklusive detaillierter Kostenschätzung und eines verbindlichen Maßnahmenkatalogs unter Beachtung der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich. Förderfähige Ausgaben umfassen sämtliche Bau-, Adaptierungs-, Sanierungs- und Einrichtungskosten. Durch die unkomplizierte Antragstellung entsteht keine zeitliche Sperre, sodass konkrete Planungen flexibel umgesetzt werden können. Die Begleitung erfolgt über die zuständige Fachabteilung der Landesregierung, die die Einhaltung der Förderbedingungen prüft und über die Auszahlung entscheidet. Dieses Programm bietet privaten Kita-Träger:innen eine verlässliche Finanzierungsperspektive für zukunftsweisende Investitionen in frühpädagogische Infrastruktur.