Zuschuss

Investitionsförderungen für Pflege- und Betreuungseinrichtungen in Tirol

Investitionsförderungen des Landes Tirol für Neuerrichtung, Ausbau, Generalsanierung und Pilotprojekte in Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Anträge bis 31.12.2028 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2028
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol

Förderziel

Unterstützung der Investitionen in Zusammenhang mit dem Ausbau, dem Aufbau und der Sicherung von Pflege- und Betreuungsdienstleistungen in Tirol.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Übereinstimmung des Vorhabens mit den im Strukturplan Pflege 2023–2033 des Landes Tirol festgelegten Maßnahmen und Ausbauprogrammen
  • Einhaltung der im Strukturplan Pflege 2023–2033 des Landes vorgegebenen Vorgaben hinsichtlich Heim- und Einrichtungsgrößen, Größe von Zimmern, Gesamtnutzfläche pro Heimplatz, Baukosten und Ausstattung
  • Einhaltung der von der Wohnbauförderung des Landes vorgegebenen Richtlinien
  • Für Studien- und Forschungsaufträge: grundsätzliche Übereinstimmung mit den Zielen des Landes für eine adäquate, flächendeckende und ortsnahe Versorgung unter Beachtung der Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektunterlagen
  2. Pläne
  3. Kostenvoranschläge

Beschreibung

In Tirol stellt das Land Tirol im Rahmen eines Zuschussprogramms gezielte Investitionsmittel für Pflege- und Betreuungseinrichtungen bereit. Förderberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen, die in den Themenfeldern Gesundheit, Soziales und Infrastruktur bzw. Städtebau tätig sind. Ziel der Maßnahme ist es, den Ausbau, die Neuerrichtung und die Sicherung stationärer und mobiler Pflegeleistungen in den Versorgungsregionen 72, 73 und 74 gemäß den Vorgaben des Strukturplans Pflege 2023–2033 zu unterstützen. Damit wird eine flächendeckende, ortsnahe Versorgung pflegebedürftiger Menschen gewährleistet und die Infrastruktur für Alten- und Pflegeheime, Kurzzeit- sowie Tagespflegeeinrichtungen nachhaltig gestärkt.

Gefördert werden Neubauten von Senioren- und Pflegeheimen, Zu- und Ausbauten, umfassende Generalsanierungen sowie Pilotprojekte zur Erprobung neuer Betreuungsangebote. Auch Studien- und Forschungsaufträge zur Optimierung regionaler Versorgungsstrukturen sind antragsberechtigt. Voraussetzung ist die Einhaltung der baulichen Vorgaben (z. B. Zimmergrößen, Gesamtnutzfläche pro Heimplatz, Baukosten und Ausstattung) sowie der Richtlinien der Wohnbauförderung. Anträge können bis zum 31. Dezember 2028 eingereicht werden. Dem Antrag sind zwingend Projektunterlagen, Pläne und Kostenvoranschläge beizulegen, um eine fundierte Begutachtung der Förderwürdigkeit zu ermöglichen.

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