Jugendbeschäftigungsprojekt Easy
Niedrigschwelliges Beschäftigungsangebot für Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren in Salzburg zur Förderung der Arbeitsmarktintegration mit einem sofort ausbezahlten Stundenlohn von 5,50 Euro; Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Projekt für Jugendliche/KlientInnen der Kinder- und Jugendhilfe, die sich weder in einer beruflichen Ausbildung befinden, noch durch bereits bestehende (höherschwellige) arbeitsmarktpolitische Projekte erreicht werden können. Vorbeugende niederschwellige Hilfe zur Förderung der Arbeitsmarktintegration.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bescheidmäßige Anerkennung als private Kinder- und Jugendhilfeorganisation
- Nachweis eines regionalen Bedarfs für die angebotenen Dienste
- Geeignete sachliche und personelle Ausstattung sowie geeignete Anlagen
- Wirtschaftliche Gewährleistung der Leistungserbringung über die gesamte Laufzeit
- Zustimmung zur Überprüfung der Gebarung durch Landesregierung, beauftragte Dritte oder den Landesrechnungshof
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsansuchen
- Letztvorliegender Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung)
- Voranschlag des Jahres, für das um die Förderung angesucht wird
- Statuten, Satzungen oder Ähnliches bei erstmaligem Ansuchen
- Projektbeschreibung, Kostenvoranschläge und Plankostenrechnung
- Weitere Unterlagen laut Allgemeinen Richtlinien des Landes Salzburg
Beschreibung
Das Jugendbeschäftigungsprojekt Easy richtet sich an Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren in der Region Salzburg, die weder eine schulische noch eine berufliche Ausbildung absolvieren und von höherstufigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nicht erreicht werden. In kreativen Holz- und Textilwerkstätten bieten gemeinnützige Organisationen mit einer bescheidmäßigen Anerkennung als private Kinder- und Jugendhilfeorganisation ein niederschwelliges Beschäftigungsangebot, das den Einstieg in die Arbeitswelt erleichtert. Jede:r Teilnehmende kann spontan und ohne Voranmeldung kommen und gestaltet Werkstücke wie Kuscheltiere oder Kinderspielzeug; der dabei erzielte Erlös fließt wohltätigen Zwecken zu. Für jede geleistete Stunde wird ein sofort ausgezahlter Stundenlohn von 5,50 Euro gewährt, um Anreize für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration zu setzen. Das Projekt verzichtet auf verpflichtende Teilnahmezeiten und schafft Raum für individuelle Gespräche sowie weiterführende Unterstützungsangebote.
Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Träger mit nachgewiesenem regionalem Bedarf, geeigneter sachlicher und personeller Ausstattung sowie wirtschaftlicher Gewährleistung über die gesamte Laufzeit. Voraussetzung ist die Zustimmung zu Prüfungen durch die Landesregierung, beauftragte Dritte oder den Landesrechnungshof sowie die Einhaltung der Allgemeinen Richtlinien des Landes Salzburg. Das Förderinstrument besteht in einem nicht rückzahlbaren Zuschuss, wobei Anträge jederzeit ohne Fristende eingereicht werden können. Zur Antragstellung sind beizulegen: ein vollständig ausgefülltes Förderungsansuchen, der letztvorliegende Jahresabschluss, ein Voranschlag für das laufende Jahr, Statuten oder Satzungen bei Erstansuchen, eine detaillierte Projektbeschreibung mit Kostenvoranschlägen und Plankostenrechnung sowie ergänzende Unterlagen gemäß den Landesrichtlinien. Durch dieses flexible Konzept werden junge Menschen nachhaltig an den Arbeitsmarkt herangeführt und erfahren präventive, niedrigschwellige Unterstützung.