Zuschuss

Jugendprojektförderungen

Förderung von Aktionen, Projekten und Programmen im Kinder- und Jugendbereich in Vorarlberg wie Kurse, kulturelle Aktivitäten, Medien- und Inklusionsprogramme. Anträge sind fortlaufend und unbegrenzt möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2020
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Vorarlberg

Förderziel

Im Rahmen dieser Förderung werden Aktionen, Projekte und Programme wie Kurse, kulturelle Aktivitäten, Kinder- und Jugendmedien, geschlechtsspezifische Programme, Programme zur Inklusion und Integration sowie internationale Kinder- und Jugendverständigung gefördert. Dazu zählt beispielsweise die Vorarlberger Jugendcard oder die Förderung der Bildung in der außerschulischen Jugendarbeit.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Formloses schriftliches Ansuchen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Schriftliches Ansuchen

Beschreibung

Die Jugendprojektförderungen in Vorarlberg eröffnen eine umfassende Möglichkeit, kreative und bildungsorientierte Initiativen im Kinder- und Jugendbereich zu realisieren. Gefördert werden Maßnahmen wie Kurse, kulturelle Aktivitäten, Kinder- und Jugendmedienprojekte, geschlechtsspezifische Angebote sowie Programme zur Inklusion, Integration und internationalen Verständigung. Besonders hervorzuheben sind Formate wie die Vorarlberger Jugendcard und außerschulische Bildungsprojekte, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und demokratisches Engagement fördern. Mit einem Fokus auf die Themenfelder Kinder und Jugendliche, Kultur & Medien, Bildung, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie, Arbeit & Soziales sowie Aus- & Weiterbildung werden vielfältige Projektideen unterstützt und in ihrem Wirken nachhaltig begleitet.

Interessierte Einrichtungen und Personen – dazu zählen private Träger:innen, Privatpersonen, Interessenverbände und sonstige Vereine sowie öffentliche Einrichtungen – können jederzeit und ohne Fristbegrenzung einen Antrag stellen. Die Zuwendung erfolgt in Form eines Zuschusses und erfordert lediglich ein formloses, schriftliches Ansuchen. Damit bietet die Förderung maximale Flexibilität bei der Planung und Umsetzung außerschulischer Jugendprojekte. Die Vergabe erfolgt gemäß den Vorgaben der Allgemeinen Förderungsrichtlinie (AFRL) und dem Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetz und ermöglicht eine transparente, zielgerichtete Mittelverwendung. Durch diese fortlaufende Fördermöglichkeit können nachhaltige Impulse für die Zukunft der Vorarlberger Kinder- und Jugendarbeit gesetzt werden.

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