Kärntner Biosphärenparkfonds Nockberge - Erforschung und Dokumentation im Biosphärenpark
Förderung zur Erforschung und Dokumentation biosphärenparkrelevanter Fragen im Biosphärenpark Nockberge. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Maßnahmen zur Erforschung und Dokumentation biosphärenparkrelevanter Fragen einschließlich ökologischer, soziologischer und wirtschaftswissenschaftlicher Fragestellungen im Biosphärenpark Nockberge.
Förderfähige Ausgaben
- Planungskosten
- Baukosten
- sonstige Kosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung und Beschlussfassung im Biosphärenparkkomitee Nockberge
- Förderungszusage samt Auflagen und Einhaltung der Förderungsrichtlinien (Punkt 6.1, 6.5, 6.7)
- Einhaltung der Bedingungen laut Antrag und Verpflichtungserklärung
- Zumutbarkeit von Eigenleistungen gem. Richtlinien Punkt 1.2 und 6.1
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Sämtliche behördliche Bewilligungen für das Vorhaben
- Beabsichtigte Finanzierung mit Gesamtkosten, Eigenleistung und zugesagten/beantragten Fördermitteln
- Nachweis des rechtlichen Bestandes und der Vertretungsbefugnis bei Vereinen
- Zustimmung des Verfügungsberechtigten (falls erforderlich)
Bewertungskriterien
- Umsetzbarkeit und Biosphärenparkkonformität des Projekts
- Nachhaltige Wirkung und ökologische/wirtschaftliche Tragfähigkeit
- Höhe und Zumutbarkeit der Eigenleistungen
- Übereinstimmung mit den Zielen des Biosphärenparkplans
Beschreibung
Mit dem Kärntner Biosphärenparkfonds Nockberge werden in Kärnten wissenschaftliche Projekte im UNESCO-Biosphärenpark Nockberge gefördert, die biosphärenparkrelevante Fragestellungen systematisch erforschen und dokumentieren. Der Fokus liegt auf ökologischen, soziologischen und wirtschaftswissenschaftlichen Aspekten, die zur nachhaltigen Entwicklung dieser alpinen Kulturlandschaft beitragen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Einzelunternehmungen, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften sowie Vereine und Verbände, sofern sie als Träger:innen förderungswürdiger Vorhaben agieren. Die fortlaufende Einreichmöglichkeit ermöglicht zeitunabhängige Projektstarttermine und reagiert flexibel auf aktuelle Forschungsschwerpunkte im Biosphärenpark.
Die Förderung erfolgt als Direktzuschuss und deckt bis zu 75 % der förderfähigen Gesamtkosten ab. Förderfähige Ausgaben umfassen Planungskosten, Baukosten und sonstige projektbezogene Aufwendungen; die maximale Laufzeit beträgt 36 Monate. Entscheidungskriterien sind die Umsetzbarkeit und Biosphärenparkkonformität des Vorhabens, seine ökologische sowie wirtschaftliche Nachhaltigkeit und die zumutbare Höhe der Eigenleistungen. Voraussetzung für eine Zusage sind die Beschlussfassung im Biosphärenparkkomitee, die Einhaltung der Förderungsrichtlinien sowie die Einreichung behördlicher Bewilligungen und einer detaillierten Kosten- und Finanzierungsübersicht. Eine transparente Abrechnung über Originalrechnungen und Zahlungsbelege gewährleistet die zweckgenaue Verwendung der Mittel. Projektträger:innen erhalten so die Möglichkeit, mit ihrer Expertise einen wertvollen Beitrag zur Erforschung und nachhaltigen Gestaltung des Biosphärenparks Nockberge zu leisten.