Katastrophenschutzübungen, -wettbewerbe und sonstige Präventionsprojekte
Das Land Salzburg fördert anerkannte Einsatzorganisationen bei internationalen Katastrophenschutzübungen, Wettbewerben und sonstigen Präventionsprojekten, wie der Kinder- und Seniorensicherheitsolympiade. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung anerkannter Einsatzorganisationen und Institutionen bei der Teilnahme an internationalen Wettbewerben, der Ausrichtung von Präventionsprojekten sowie der Durchführung von internationalen Katastrophenschutzübungen zur Anwendung der EU-internen Abläufe und zur Zusammenarbeit internationaler Katastrophenschutzkräfte.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz und Tätigkeitsbereich im Land Salzburg
- Beachtung der Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Förderansuchen
- Nachweis des rechtlichen Bestandes und Vertretungsbefugnis (Satzungen/Statuten)
- Voranschlag für das laufende Geschäftsjahr und letzter Rechnungsabschluss
- Finanzierungsplan mit Gesamtkosten, Eigenleistung und Drittmittel
- Schriftliche Erklärung zur Einsichtnahme und Verwendungsnachweis
- Schriftliche Erklärung nach § 8 Datenschutzgesetz 2000
Beschreibung
Das Land Salzburg fördert anerkannte Einsatzorganisationen und öffentliche Einrichtungen im Bundesland bei der Teilnahme an internationalen Katastrophenschutzübungen, Wettbewerben sowie weiteren Präventionsprojekten. Dabei stehen sowohl praxisorientierte Übungen wie EU-TARANIS mit mehreren Mitgliedstaaten als auch thematische Veranstaltungen wie die Kinder- und Seniorensicherheitsolympiade im Mittelpunkt. Ziel ist es, die EU-internen Abläufe zur Aktivierung internationaler Katastrophenschutzkräfte zu erproben und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu stärken. Der Förderbeitrag wird als direkter Zuschuss gewährt und nach Genehmigung unverzüglich ausgezahlt. Anträge sind fortlaufend und jederzeit möglich, solange der Sitz und Tätigkeitsbereich der Antragstellenden im Land Salzburg liegen.
Für die Beantragung sind gemäß den Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg folgende Unterlagen erforderlich: ein vollständig ausgefülltes Förderansuchen, Nachweise zum rechtlichen Bestand und Vertretungsbefugnis (Satzungen/Statuten), Voranschlag für das laufende Geschäftsjahr, letzter Rechnungsabschluss, detaillierter Finanzierungsplan mit Gesamtkosten, Eigenleistung und Drittmitteln sowie schriftliche Erklärungen zur Einsichtnahme in Verwendungsnachweise und zum Datenschutz (§ 8 DSG 2000). Die Förderung bietet Einsatzorganisationen eine nachhaltige Unterstützung bei internationalen Kooperationen und trägt zur kontinuierlichen Stärkung des zivilen Katastrophenschutzes in Salzburg bei.