Kulturkoffer Hessen
Kulturkoffer Hessen fördert partizipative Kulturbildungsprojekte für Kinder und Jugendliche in Hessen mit Fokus auf Chancengerechtigkeit und künstlerischer Innovation. Anträge bis 10.11.2025 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Der „Kulturkoffer“ stärkt die kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in Hessen durch partizipative, künstlerisch-kreative Bildungsangebote in Kooperation von kulturellen und sozialräumlichen Einrichtungen und trägt so zu größerer Chancengerechtigkeit bei.
Förderfähige Ausgaben
- Personal- und Honorarkosten
- Projektbezogene Sozialabgaben und Sozialversicherungen
- Sachkosten (Material, Druck, Porto, Verpflegung, Miet- und Leihgebühren)
- Transport- und Reisekosten nach Hessischem Reisekostengesetz
- Sachkostenpauschale (5% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 10.000 €)
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen und Bauunterhaltung
- Mahngebühren, Verzugszinsen und Vertragsstrafen
- Fahrten zur Arbeitsstätte (PKW/ÖPNV)
- Mitgliedsbeiträge
- Betriebs- und allgemeine Personalkosten
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Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz der Antragstellenden in Hessen
- Durchführungsort in Hessen
- Kooperation von mindestens zwei Partnern (künstlerisch und sozialräumlich)
- Ergänzend zur regulären Arbeit
- Freiwillige und kostenlose oder kostengünstige Teilnahme
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Formale Angaben
- Finanzierungsplan
- Freistellungsbescheid oder Körperschaftssteuerbescheid
- Vereins- oder Handelsregisterauszug
- aktuelle Satzung
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt und künstlerisch-kreative Ansätze
- Partizipative Umsetzung
- Zugangsbarrierenabbau für marginalisierte Gruppen
- Kooperation zwischen künstlerischer und sozialräumlicher Einrichtung
- Fokus auf künstlerische Arbeit und ästhetische Erfahrung
- Vorrang für Projekte in ländlichen Räumen
Beschreibung
Kulturkoffer Hessen ermöglicht gemeinnützigen Organisationen, öffentlichen Einrichtungen, Interessenverbänden und Vereinen in Hessen, partizipative und künstlerisch-kreative Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 27 Jahren umzusetzen. In Kooperation von mindestens einer kulturellen Institution und einer sozialräumlichen Einrichtung entstehen Angebote, die besonders Teilnehmende mit marginalisierten Perspektiven, Menschen mit Behinderung und Bewohner:innen ländlicher Regionen erreichen. Das Förderziel zielt auf eine gerechtere kulturelle Teilhabe, indem innovative Methoden, ästhetische Erfahrungen und aktive Mitbestimmung aller Beteiligten im Mittelpunkt stehen. Projekte mit interdisziplinären Ansätzen aus Musik, Medien, Theater oder Zirkus schaffen Begegnungsräume, die das kreative Potenzial junger Menschen stärken und neue Wege zur künstlerischen Selbstentfaltung eröffnen.
Für die Förderung als Zuschuss sind in der Regel 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten (mindestens 5.000 €) abdeckbar, darunter Personal- und Honorarkosten, projektbezogene Sozialabgaben, Sachkosten, Transport- und Reisekosten sowie eine Sachkostenpauschale bis zu 10.000 €. Voraussetzungen sind Sitz und Durchführungsort in Hessen, freiwillige und kostenfreie bzw. kostengünstige Teilnahme sowie Ergänzung zur regulären Arbeit der Partner:innen. Die Auswahl erfolgt nach Innovationsgehalt, partizipativer Umsetzung, Abbau von Zugangsbarrieren, Kooperation, künstlerischem Fokus und Vorrang für Projekte im ländlichen Raum. Anträge mit Projektbeschreibung, formalen Angaben, Finanzierungsplan und erforderlichen Rechtsformnachweisen können bis zum 10. November 2025 eingereicht werden. Projekte starten frühestens am 15. Februar 2026 und bieten eine Plattform, um Chancengerechtigkeit in der kulturellen Bildung wirkungsvoll voranzutreiben.