Zuschuss

Kurzzeitpflege

Förderung eines befristeten Heimaufenthalts (bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr) im Burgenland für pflegebedürftige Personen zur Rekonvaleszenz nach Krankenhausaufenthalten oder bei vorübergehender Verhinderung pflegender Angehöriger. Auszahlung im Nachhinein gegen Rechnung und Zahlungsbestätigung. Anträge sind bis 6 Monate nach Pflegeende möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland
Fördersumme: maximal 138,34 € pro Tag

Förderziel

Förderung eines bis zu 90 Tage befristeten Heimaufenthalts zur Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Personen, um nach Krankenhausaufenthalten eine Rekonvaleszenz zu ermöglichen oder bei urlaubsbedingter bzw. anderer vorübergehender Verhinderung pflegender Angehöriger eine angemessene Betreuung sicherzustellen.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten der Kurzzeitpflege (Heimkosten)
  • Rechnung des Pflegeheims und Zahlungsbestätigung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der Kurzzeitpflege im Sinne des § 1 und der Notwendigkeit gemäß Abs. 3
  • Mindestdauer der Kurzzeitpflege von mindestens 4 Tagen
  • Maximale Gesamtdauer von 90 Tagen pro Kalenderjahr (ununterbrochen höchstens 90 Tage)
  • Entlassungsbrief des Krankenhauses oder Begründung bei Verhinderung pflegender Angehöriger
  • Durchführung der Kurzzeitpflege in landesgesetzlich bewilligter Sozialeinrichtung oder als Kurzzeitpflege zu Hause

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Meldezettel oder Nachweis über den dauernden Aufenthalt
  2. Nachweis über die Notwendigkeit der Kurzzeitpflege bzw. Entlassungsbrief des Krankenhauses
  3. Rechnung über die Kurzzeitpflege (Original oder Kopie) und Zahlungsbestätigung
  4. Einkommensnachweise bzw. Kontoauszüge der Antragstellenden
  5. Letztgültiger Pflegegeldnachweis
  6. Gegebenenfalls Heimvertrag
  7. gegebenenfalls ärztliche Bestätigung über das Vorliegen einer demenziellen Erkrankung

Beschreibung

Im Burgenland unterstützt das Programm Kurzzeitpflege pflegebedürftige Privatpersonen durch einen befristeten Heimaufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Kalenderjahr. Es ermöglicht einerseits die notwendige Rekonvaleszenz nach Krankenhausaufenthalten und gewährleistet andererseits eine fachgerechte Betreuung bei vorübergehender Verhinderung pflegender Angehöriger. Die Förderung erfolgt als nachträglicher Zuschuss zu den Heimkosten und beträgt maximal 138,34 € pro Tag, ausgezahlt gegen Vorlage der detaillierten Rechnung und entsprechender Zahlungsbestätigung.

Für eine Antragstellung sind Nachweise über die Kurzzeitpflege im Sinne des § 1 (mindestens vier Tage Dauer) sowie ein Entlassungsbrief oder eine fundierte Begründung bei Angehörigenverhinderung erforderlich. Förderfähig sind ausschließlich Ausgaben für Heimkosten in landesgesetzlich bewilligten Sozialeinrichtungen oder als Kurzzeitpflege zu Hause. Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Kurzzeitpflege beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 6 – Soziales und Gesundheit, eingereicht werden; verspätete Ansuchen werden nur bei glaubhaft geringem Verschulden berücksichtigt. Erforderliche Unterlagen umfassen u. a. Meldezettel, Einkommensnachweise, den letztgültigen Pflegegeldnachweis sowie gegebenenfalls Heimvertrag und ärztliche Bestätigung bei demenzieller Erkrankung.

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