Kurzzeitpflege in Seniorenpflegeeinrichtungen im Bundesland Salzburg
Einkommensunabhängiger Zuschuss von 50 € pro Tag für Kurzzeitpflegeaufenthalte in Seniorenpflegeheimen in Salzburg, bis max. 14 Tage pro Kalenderjahr. Ansuchen bis 6 Monate nach Aufenthalt möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gewährung eines Zuschusses für Kurzzeitpflegeaufenthalte in Seniorenpflegeeinrichtungen im Bundesland Salzburg.
Förderfähige Ausgaben
- Tagespauschale Kurzzeitpflege
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kurzzeitpflegeaufenthalt in einem Seniorenpflegeheim im Bundesland Salzburg
- Österreichische Staatsbürgerschaft (Ausnahmen gemäß § 6 Abs 3 Salzburger Sozialhilfegesetz)
- Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg
- Kurzzeitpflege im Sinne der Richtlinie
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
Beschreibung
Die Förderung „Kurzzeitpflege in Seniorenpflegeeinrichtungen im Bundesland Salzburg“ ermöglicht einen einkommensunabhängigen Zuschuss von 50 € pro Tag für bis zu 14 Tage pro Kalenderjahr. Ziel dieser Maßnahme ist die Entlastung pflegender Angehöriger, die etwa einen Krankenhausaufenthalt, Urlaub oder andere Verpflichtungen wahrnehmen müssen. Der Zuschuss wird auf die Tagespauschale des Seniorenpflegeheims angerechnet und unabhängig von Einkommen und Vermögen der Antragstellenden gewährt. Voraussetzung ist ein befristeter Aufenthalt in einer ausgewiesenen Einrichtung, der gemäß der aktuellen Richtlinie als Kurzzeitpflege definiert ist und mindestens vier Wochen vor einem möglichen unbefristeten Aufenthalt abgeschlossen sein muss.
Förderberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg sowie österreichischer Staatsbürgerschaft (bzw. Gleichstellung nach § 6 Abs. 3 Salzburger Sozialhilfegesetz). Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Kurzzeitpflegeaufenthalts schriftlich einzureichen und muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular enthalten. Die Auszahlung erfolgt in der Regel auf ein inländisches Bankkonto; in Ausnahmefällen ist auch eine Postanweisung möglich. Durch diese unkomplizierte Direktförderung erhalten Pflegebedürftige und Angehörige finanzielle Sicherheit und Flexibilität bei der Organisation zeitlich befristeter Betreuungsphasen.