Zuschuss

Landesbeitrag an das Rote Kreuz im Zusammenhang mit der Krisenintervention

Basisfinanzierung für die Krisenintervention des Österreichischen Roten Kreuzes Landesverband Kärnten zur Unterstützung und Betreuung von Personen nach traumatischen Ereignissen. Laufende Finanzierung, keine Antragsfrist.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Basisfinanzierung für die Krisenintervention des Österreichischen Roten Kreuzes in Kärnten mit dem Ziel, Personen nach traumatischen Ereignissen Unterstützung und Betreuung zu bieten.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Die konkreten Voraussetzungen für die Leistungszuerkennung ergeben sich aus dem Vertrag.

Beschreibung

Die Basisfinanzierung für die Krisenintervention des Österreichischen Roten Kreuzes im Bundesland Kärnten sichert die professionelle Unterstützung und Betreuung von Menschen nach schweren, traumatischen Ereignissen. Als kontinuierliche Fördersäule im Themenfeld Gesundheit und Soziales ermöglicht der Zuschuss des Landes Kärnten eine durchgehende Verfügbarkeit psychologisch geschulter Kriseninterventions-Teams. Dieses Angebot richtet sich an Betroffene, die unmittelbar nach Unfällen, Naturkatastrophen oder anderen Notlagen psychosoziale Begleitung sowie kurzfristige Intervention benötigen, um mögliche Folgestörungen zu vermindern und die seelische Stabilität zu fördern.

Die Förderung wird in Form eines direkten Zuschusses gewährt und steht ausschließlich gemeinnützigen Organisationen offen, konkret dem Österreichischen Roten Kreuz, Landesverband Kärnten. Die genauen Zuwendungsvoraussetzungen sind im zwischen dem Landesverband und dem Land Kärnten abgeschlossenen Vertrag festgelegt. Als fortlaufende Fördermöglichkeit ohne förmliche Antragsfristen gewährleistet diese Leistung eine verlässliche finanzielle Basis für den Einsatz qualifizierter Fach- und Honorarkräfte. Verantwortlich für die Mittelbereitstellung ist das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 – Gesundheit und Pflege. Diese Förderinitiative trägt wesentlich dazu bei, dass Kriseninterventionsteams rasch und unbürokratisch Hilfe leisten können.

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