Zuschuss

Laufender Betrieb der Landeswarnzentrale

Finanzierung des laufenden Betriebs der Landesalarm- und Landeswarnzentrale des Landesfeuerwehrverbandes in Salzburg. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
06.05.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Salzburg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Finanzierung des laufenden Betriebs der Landesalarm- und Landeswarnzentrale des Landesfeuerwehrverbandes für das Richtfunknetz der Feuerwehren.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betrieb der Landesalarm- und Landeswarnzentrale

Beschreibung

Die Finanzierung des laufenden Betriebs der Landesalarm- und Landeswarnzentrale des Landesfeuerwehrverbandes Salzburg sichert die dauerhafte Funktionsfähigkeit des Richtfunknetzes für Alarm- und Warnmeldungen im Bundesland. Durch die gezielte Unterstützung dieses Infrastrukturbereichs wird gewährleistet, dass Feuerwehren im Katastrophen- und Zivilschutz jederzeit verlässlich vernetzt bleiben. Die Förderung leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur schnellen Alarmierung, zur Koordination von Einsatzkräften und zur Stärkung der regionalen Sicherheitsarchitektur.

Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen, insbesondere der Landesfeuerwehrverband Salzburg sowie die angeschlossenen Feuerwehren, die den Betrieb der Landesalarm- und Landeswarnzentrale betreiben. Als Zuschuss konzipiert, stehen fortlaufende Antragsmöglichkeiten ohne feste Frist zur Verfügung, sodass Anträge jederzeit eingereicht werden können. Voraussetzung für die Zuwendung ist der nachweisbare Betrieb der Landeswarnzentrale. Interessierte Institutionen können die Förderunterlagen beim Amt der Salzburger Landesregierung anfordern und erhalten eine zügige Prüfung ihrer Unterlagen. Dank dieser flexiblen Struktur bietet das Programm eine verlässliche finanzielle Basis zur Gewährleistung eines modernen Warn- und Alarmsystems in Salzburg.

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