LED-Systeme im Innenbereich unter 20 kW
Förderung für die Umstellung auf energieeffiziente LED-Systeme in betrieblich genutzten Gebäuden (0,5–20 kW Anschlussleistung). Anträge noch bis 31.12.2025 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert wird die Umstellung von konventionellen Beleuchtungsanlagen auf neue LED-Systeme in bestehenden, betrieblich genutzten Gebäuden sowie die zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen. Die gesamte Anschlussleistung der installierten LED-Leuchten muss mind. 0,5 kW und weniger als 20 kW betragen.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für LED-Systeme
- Planungs- und Montagekosten
- Montagerelevante Kabel und Leitungen
- Rohr- und Tragsysteme
- Schalt- und Steckgeräte
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Umsetzung vor dem 30.06.2025 beauftragt
- Anschlussleistung der installierten LED-Leuchten mind. 0,5 kW und weniger als 20 kW
- Investitionen zum Zeitpunkt der Antragstellung abgeschlossen und vollständig bezahlt
- Antragstellung ausschließlich online über www.umweltfoerderung.at/led
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formular zur Förderungsabrechnung inkl. Bestätigung der Förderungsbedingungen
- Eingescannte Rechnungen mit Angaben zu Anzahl und elektrischer Leistung der installierten LED-Leuchten bzw. Bestätigung des Lieferanten
- De-Minimis-Erklärung
Beschreibung
Die Förderaktion „LED-Systeme im Innenbereich unter 20 kW“ richtet sich an Betriebe, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und Vereine in ganz Österreich. Sie hat zum Ziel, bestehende Beleuchtungsanlagen in betrieblich genutzten Gebäuden von herkömmlichen Leuchtmitteln auf energieeffiziente LED-Systeme mit einer Gesamtanschlussleistung von mindestens 0,5 kW und unter 20 kW umzustellen. Ergänzend kann eine automatisierte Lichtsteuerung integriert werden. Damit werden nicht nur der Stromverbrauch und die Betriebskosten gesenkt, sondern auch ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Anträge können bis zum 31. Dezember 2025 eingereicht werden, wenn die Umsetzung spätestens am 30. Juni 2025 beauftragt wurde und bis zum Zeitpunkt der Antragstellung alle Investitionen abgeschlossen und bezahlt sind.
Gefördert werden neben den LED-Systemen auch Planungs- und Montageaufwendungen sowie montagebezogene Kabel- und Leitungsinstallationen, Rohr- und Tragsysteme, Schalt- und Steckgeräte und die erforderliche Automatisierungstechnik. Voraussetzung für die Zuwendung ist die Online-Antragstellung über das Portal der Kommunalkredit Public Consulting. Zum Antrag gehören das vollständig unterzeichnete Formular zur Förderungsabrechnung mit Bestätigung der Förderbedingungen, eingescannte Rechnungsbelege mit Angaben zu Stückzahl und elektrischer Leistung der installierten Leuchten sowie eine De-Minimis-Erklärung. Durch diese klare Struktur und den umfassenden Kostenrahmen wird eine effiziente und transparente Abwicklung gewährleistet, die Unternehmen und Organisationen den Weg zu nachhaltigen Beleuchtungslösungen erleichtert.