Lehrlingsförderung (Arbeitnehmerförderung)
Zuschuss für Lehrlinge mit Hauptwohnsitz im Burgenland zur Unterstützung von Lebens- und Wohnkosten während der Lehrausbildung. Anträge sind während des aktuellen Lehrjahres bis zum Abschluss oder Abbruch des Lehrjahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Lehrlingen im Burgenland zur Sicherung ihrer Ausbildung, Ausgleich von Nachteilen durch Arbeitsmarktstruktur und Erhöhung der beruflichen bzw. örtlichen Mobilität gemäß dem Burgenländischen Arbeitnehmerförderungsgesetz.
Förderfähige Ausgaben
- Lehrlingsförderungszuschuss
- Wohnkostenzuschuss
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz des Lehrlings im Burgenland
- Bruttojahreseinkommen der Antragsteller*innen bis 50 000 €
- Antragstellung während des aktuellen Lehrjahres bis zum Abschluss oder Abbruch des Lehrjahres
- Maximal 4 Lehrjahre pro Lehrausbildung (Lehre mit Matura ausgenommen)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis der Lehrlingsentschädigung
- Einkommensnachweise aller Unterhaltsverpflichteten
- Lehrvertrag/Ausbildungsvertrag
- Bestätigung des Lehrbetriebes
- Finanzamtsmitteilung über Familienbeihilfe (bei Alleinverdiener*innen/Alleinerzieher*innen)
- Bestätigung der Krankenkasse über Mitversicherung (bei Alleinverdiener*innen/Alleinerzieher*innen)
Beschreibung
Die Lehrlingsförderung des Landes Burgenland offeriert einen monatlichen Zuschuss von bis zu 233 € für Auszubildende mit Hauptwohnsitz im Burgenland. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Ausbildung zu sichern, strukturell bedingte Nachteile im Arbeitsmarkt auszugleichen und die berufliche sowie örtliche Mobilität zu erhöhen. Gefördert werden sowohl der reguläre Lehrlingsförderungszuschuss als auch ein extra Wohnkostenzuschuss in Abhängigkeit vom Lehrjahr. Antragstellende Eltern oder volljährige Auszubildende mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von höchstens 50 000 € können während des aktiven Lehrjahres, spätestens bis zum Abschluss oder Abbruch der Ausbildung, eine Förderung für maximal vier Lehrjahre (Lehre mit Matura ausgenommen) beantragen.
Zur Antragstellung sind unter anderem ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, Nachweise über Lehrlingsentschädigung und Familienbeihilfe, Einkommensbelege aller Unterhaltsverpflichteten sowie der Ausbildungsvertrag und eine Bestätigung des Lehrbetriebes beizulegen. Die vierteljährliche Auszahlung erfolgt nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen. Interessierte können sich über den digitalen Antrag auf der offiziellen E-Government-Plattform des Landes Burgenland informieren und den Förderungsantrag bequem online einreichen.