Zuschuss

Leistungen für Menschen mit Suchtgefährdung und Suchterkrankung

Unterstützung suchtgefährdeter und suchtkranker Menschen in Oberösterreich durch befristete Nachsorge, Beratung sowie wohn- und mobile Betreuungsangebote. Leistungen sind beiträgefrei, Anträge laufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
05.11.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich

Förderziel

Das Ziel dieser Maßnahmen ist die Verhinderung bzw. Reduktion der gesundheitlichen und sozialen Schäden im Zusammenhang mit dem Konsum von psychoaktiven Substanzen bzw. Suchterkrankungen. Diese Angebote dienen der Stabilisierung, der sozialen Integration bzw. Reintegration von Substanzkonsument/innen und Suchtkranken.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
  • Anerkennung als Mensch mit Beeinträchtigung gemäß §2 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF
  • Hauptwohnsitz in Oberösterreich
  • Kein Bezug vergleichbarer Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften (ausgenommen Oö. Sozialhilfegesetz 1998 und Oö. Mindestsicherungsgesetz)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis über rechtmäßigen Daueraufenthalt
  2. Nachweis der Beeinträchtigung
  3. Einkommensnachweise (z. B. Lohnbestätigung der letzten drei Monate, AMS-Bestätigung, Einkommenssteuerbescheid)
  4. Vermögensnachweise (Kontoauszüge der letzten 6 Monate, Sparbücher, Bausparvertrag, Lebensversicherung)

Beschreibung

Diese Förderung in Oberösterreich richtet sich an erwachsene Personen mit Suchtgefährdung oder Suchterkrankung und bietet ein breites Spektrum abstinenzorientierter und niedrigschwelliger Unterstützungsleistungen. Dazu zählen befristete Nachsorge- und Wohnangebote für Substanzkonsument:innen in akuten Krisensituationen, ambulante Suchtberatung bei sozialen, psychischen, rechtlichen und medizinischen Fragestellungen sowie mobile Betreuungsangebote im häuslichen Umfeld. Hauptziel dieser Maßnahmen ist die Verhinderung und Reduktion gesundheitlicher und sozialer Schäden durch psychoaktive Substanzen sowie die Stabilisierung und soziale (Re-)Integration Betroffener. Die Leistungen sind beiträgefrei, Anträge können fortlaufend bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eingereicht werden.

Adressiert sind volljährige alkohol- und/oder suchtkranke Menschen, insbesondere jene ohne festen Wohnsitz oder aus instabilen Wohnverhältnissen, sowie deren Angehörige. Als Voraussetzungen gelten der Hauptwohnsitz in Oberösterreich, die Anerkennung als Mensch mit Beeinträchtigung gemäß Oö. Chancengleichheitsgesetz und der Verzicht auf parallele Leistungsbezüge nach anderen Rechtsvorschriften (Ausnahme: Oö. Sozialhilfegesetz 1998 und Mindestsicherungsgesetz). Für die Antragstellung sind unter anderem Nachweise über den rechtmäßigen Daueraufenthalt, die Beeinträchtigung sowie aktuelle Einkommens- und Vermögensnachweise beizulegen. Weitere Informationen zum Antragsablauf und den erforderlichen Formularen sind bei der Bezirksverwaltungsbehörde erhältlich und ermöglichen eine unkomplizierte Antragseinreichung.

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