Zuschuss

Lohnzuschuss für Versehrte aus der Unfallversicherung

Versehrten, die aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit nicht das volle Entgelt erhalten, wird für bis zu vier Jahre ein Zuschuss bis zum vollen Entgelt gewährt.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien
Fördersumme: Zuschuss bis zum vollen Entgelt
Förderquote: 100%
Projektdauer: 48 Monate

Förderziel

Förderung der beruflichen Rehabilitation von Versehrten durch Gewährung eines Lohnzuschusses in der Übergangszeit, in der das volle Entgelt erst nach Erlangen erforderlicher Fertigkeiten ausbezahlt wird.

Förderfähige Ausgaben

  • Lohnkosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Annahme einer Arbeitsstelle mit eingeschränktem Entgelt aufgrund der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit
  • Dauer des Lohnzuschusses maximal vier Jahre

Beschreibung

In Wien bietet der Lohnzuschuss für Versehrte aus der Unfallversicherung Privatpersonen im Themenfeld Arbeit & Soziales eine maßgeschneiderte Unterstützung zur beruflichen Rehabilitation. Betroffene, die infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit zunächst nicht das volle Entgelt erzielen, erhalten für bis zu 48 Monate einen Zuschuss in Höhe der Differenz zum regulären Lohn. Mit einer Förderquote von 100 % werden sämtliche Lohnkosten abgedeckt, sodass die Übergangszeit optimal finanziell abgesichert ist. Dank fortlaufender Fördermöglichkeiten kann der Antrag jederzeit gestellt werden und ermöglicht einen nahtlosen Einstieg in die Maßnahme, bis die erforderlichen Fertigkeiten voll ausgebildet sind.

Grundvoraussetzung ist die Aufnahme einer Arbeitsstelle in Wien, bei der das Einkommen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen reduziert ist. Die Förderung erstreckt sich über maximal vier Jahre und rechnet ausschließlich Lohnkosten als förderfähige Ausgaben an. Die Auszahlung bis zum vollen Entgelt erfolgt über den Zuschuss, der direkt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Sektion II) beantragt wird. Durch diese passgenaue finanzielle Entlastung gewinnen die Betroffenen die Zeit und Sicherheit, ihre Leistungsfähigkeit wiederherzustellen und nachhaltig im ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

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