Maßnahmen für die Umsetzung und Begleitung des behindertenpolitischen Maßnahmenpaketes
Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung und Begleitung des behindertenpolitischen Maßnahmenpaketes im Land Brandenburg. Anträge sind schriftlich vor Beginn der Maßnahme beim LASV einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Projekten und Maßnahmen, die der Umsetzung und Begleitung des behindertenpolitischen Maßnahmenpaketes im Land Brandenburg dienen.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einreichung des Antrags schriftlich vor Beginn der Maßnahme beim LASV
- Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein
- Vorlage einer Konzeption und Projektbeschreibung
- Vorlage der Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrags
- Vorlage eines Auszugs aus dem Vereinsregister und Verzeichnis der Vertretungsberechtigten
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular LASV (einjährig oder mehrjährig)
- Konzeption und Projektbeschreibung
- Satzung oder Gesellschaftsvertrag
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Verzeichnis der Vertretungsberechtigten
- Nachweis der Vollmacht nach § 30 BGB
- Freistellungsbescheid des Finanzamtes
Beschreibung
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) stellt im Rahmen des „behindertenpolitischen Maßnahmenpaketes“ kontinuierlich Zuschüsse für gemeinnützige Interessenverband:innen und Vereine bereit. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Gesundheit, Soziales sowie Arbeit & Soziales, die der flächendeckenden Umsetzung und Begleitung der behindertenpolitischen Vorgaben im Land Brandenburg dienen. Ziel ist die nachhaltige Stärkung von Teilhabe, Barrierefreiheit und Gleichberechtigung für Personen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen im Sinne des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes. Die Landesfachstelle für Soziales und Versorgung (LASV) in Cottbus übernimmt als Bewilligungsbehörde die Prüfung und Vergabe der Fördermittel auf Basis des vorhandenen Haushaltsbudgets und unter Wahrung des Ermessensspielraums.
Interessierte Vereine können ihre Anträge jederzeit einreichen, müssen diese jedoch schriftlich vor Maßnahmebeginn beim LASV vorlegen. Voraussetzung ist, dass das geplante Projekt noch nicht gestartet wurde. Dem Förderantrag sind eine detaillierte Konzeption und Projektbeschreibung beizufügen sowie Nachweise über Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag, Auszug aus dem Vereinsregister und ein Verzeichnis der Vertretungsberechtigten. Weitere notwendige Unterlagen sind der Nachweis einer Vollmacht nach § 30 BGB sowie der Freistellungsbescheid des Finanzamtes. Nach positiver Prüfung ergeht ein Zuwendungsbescheid mit verbindlichen Nebenbestimmungen zur Mittelverwendung und Berichtspflichten. So wird sichergestellt, dass alle geförderten Maßnahmen diskriminierungs- und barrierefrei ausgeführt werden und die gesteckten Ziele in Bezug auf Zugänglichkeit und Teilhabe zuverlässig erreicht werden.