Maßnahmen und Programme der Suchtprävention
Förderung in Kärnten für Experten und gemeinnützige Organisationen zur Durchführung suchtpräventiver Programme und Angebote in Kindergärten, Schulen, jugendrelevanten Einrichtungen und Gemeinden sowie Beratung, Schulungen und Betreuung suchtgefährdeter Jugendlicher und junger Erwachsener.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von suchtpräventiven Angeboten und Programmen in Bildungs- und Jugendeinrichtungen sowie Gemeinden, Beratung von Angehörigen pädagogischer Berufe, Multiplikatorenschulungen, Einzel- und Gruppenbetreuung von suchtgefährdeten Jugendlichen und jungen Erwachsenen und Wissensvermittlung über Risiken des Suchtmittelkonsums zur effektiven Prävention.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Fachliche Expertise im Bereich Suchterkrankungen
- Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Land Kärnten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Detaillierte Darstellung der Leistungserbringung
- Nachweis über Qualifikation und praktische Erfahrung der Mitarbeiter/innen
Beschreibung
In Kärnten steht eine kontinuierlich verfügbare Zuschussförderung zur Verfügung, die Expert:innen und gemeinnützigen Organisationen die Umsetzung umfassender suchtpräventiver Programme ermöglicht. Gezielte Angebote in Kindergärten, Schulen, jugendrelevanten Einrichtungen und Gemeinden sollen suchtgefährdete Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene frühzeitig erreichen. Ergänzend werden Multiplikator:innenschulungen, Einzel- und Gruppenbetreuung sowie Beratungsleistungen für Angehörige pädagogischer Berufe angeboten. Das Förderziel umfasst die Wissensvermittlung zu Risiken des Suchtmittelkonsums, die Stärkung von pädagogischem Fachpersonal und die Begleitung von Betroffenen durch qualifizierte Fachkräfte – alles kostenfrei für Teilnehmende und Berufsanwärter:innen im sozialen und Bildungsbereich.
Interessierte Antragsteller:innen müssen fachliche Expertise im Bereich Suchterkrankungen nachweisen und eine Kooperationsvereinbarung mit dem Land Kärnten abschließen. Zur Einreichung sind eine detaillierte Darstellung der geplanten Leistungserbringung sowie Nachweise zu Qualifikation und praktischer Erfahrung der beteiligten Mitarbeiter:innen erforderlich. Die Förderung erfolgt auf Basis einer Ermessensentscheidung und richtet sich nach den allgemeinen Richtlinien für Förderungen aus Landesmitteln. Seit dem 01.01.2014 kann der Antrag jederzeit gestellt werden, ohne befristete Frist. Diese Finanzierungsperspektive unterstützt engagierte Akteur:innen dabei, verbindliche Präventionsstrukturen aufzubauen und nachhaltig zur Gesundheitsförderung von Kindern, Jugendlichen sowie ihren Familien und pädagogisch Tätigen beizutragen.