Maßnahmen zur Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder
Förderung von Maßnahmen wie Aufforstung, Kulturpflege, Saatgutgewinnung, Wildschadenschutz und genetische Qualitätssicherung zur Entwicklung klimafitter Wälder. Anträge können bis 31.01.2027 eingereicht werden, Auszahlungen bis 31.01.2029.
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Förderkriterien
Förderziel
Entwicklung klimafitter Wälder und Stärkung der Biodiversität durch Regulierung der Baumartenzusammensetzung, Schaffung stabiler Mischbestände unter bestmöglicher Beachtung der natürlichen Waldgesellschaft sowie Erhaltung und Verbesserung der genetischen Ressourcen des Waldes.
Förderfähige Ausgaben
- Anrechenbare Investitions- und Sachkosten
- Projektbezogene Personalkosten
- Anschaffung von Spezialgeräten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten, die bereits aus anderen öffentlichen Mitteln gefördert wurden
- Kosten für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Für die konkrete Aktivität dürfen keine Förderungen oder Investitionen aus anderen öffentlichen Mitteln genehmigt sein
- Vorlage eines Waldbewirtschaftungsplans oder gleichwertigen Instruments für Betriebe ab 100 ha Waldfläche
- Mehr als 75 % der aufgeforsteten Pflanzen müssen sich an der natürlichen Waldgesellschaft orientieren
- Mindestens 75 % Anteil von heimischen Baumarten bei Verjüngungs- und Pflegezielen
- Durchführung der beantragten Leistungen darf nicht gesetzlich vorgeschrieben sein
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Waldbewirtschaftungsplan oder gleichwertiges Instrument
- Formblatt Stammdatenblatt/Klientennummer
- eAMA-Registrierungsbestätigung
Bewertungskriterien
- Anteil heimischer Baumarten
- Beachtung natürlicher Waldgesellschaft
- Schutzfunktion der Fläche
- Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Vorhabens
Beschreibung
Die Maßnahme „Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder“ fördert Bund bundesweit Aufforstung, Kulturpflege, Saatgutgewinnung, Wildschadenschutz sowie die genetische Qualitätssicherung, um stabile, vielseitige Mischbestände zu schaffen. Ziel ist die Stärkung klimafitter Waldgesellschaften und der Biodiversität unter bestmöglicher Berücksichtigung natürlicher Waldgesellschaften sowie der Erhalt und die Verbesserung genetischer Ressourcen. Förderberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Genossenschaften, Interessenverbände, sonstige Vereine und öffentliche Einrichtungen wie Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Waldbesitzer:innen-Vereinigungen, Agrargemeinschaften, Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände und Forstpflanzenproduzent:innen. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 72 Monate; Anträge können vom 1. Februar 2021 bis zum 31. Jänner 2027 online eingereicht werden, Auszahlungen sind bis 31. Jänner 2029 möglich.
Der Zuschuss deckt zwischen 30 % und 90 % der anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (inklusive projektbezogener Personalkosten und Spezialgeräteanschaffungen) ab und ist pro Bundesland je Bewirtschafter:in auf maximal 200.000 € begrenzt. Bedingung ist unter anderem, dass keine Förderung aus anderen öffentlichen Mitteln vorliegt, mindestens 75 % der aufgeforsteten Pflanzen sich an der natürlichen Waldgesellschaft orientieren und bei Verjüngungsmaßnahmen mindestens 75 % heimische Arten eingesetzt werden. Für Betriebe ab 100 ha Waldfläche ist ein Waldbewirtschaftungsplan oder ein gleichwertiges Instrument notwendig. Zur Antragstellung sind eine Projektbeschreibung, der Waldbewirtschaftungsplan, das ausgefüllte Stammdatenblatt/Klient:innennummern-Formular sowie die eAMA-Registrierungsbestätigung beizulegen. Bewertet werden Anteil heimischer Baumarten, Beachtung der natürlichen Waldgesellschaft, Schutzfunktion der Fläche sowie Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Vorhabens. Diese Förderung leistet einen aktiven Beitrag zur Klimaresilienz und Biodiversitätsförderung in Österreichs Wäldern.