Maßnahmen zur Waldbrandprävention
Förderung von präventiven Maßnahmen zur Waldbrandbekämpfung und -prävention in Österreich. Anträge bis 31.01.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Vorbeugung von Waldbränden durch Präventionsmaßnahmen, Reduktion von Kosten der Waldbrandbekämpfung sowie Schutz des Siedlungs- und Wirtschaftsraums und Klimaanpassung im Alpenraum.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Sachkosten
- Personalaufwendungen
- Reisekosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis aller erforderlichen rechtlichen Bewilligungen und Genehmigungen (Forstgesetz, Wasserrecht, Naturschutzbestimmungen)
- Nachweis eines mittleren bis hohen Waldbrandrisikos im Einsatzgebiet
- Vorlage von Informationen über nachhaltige Waldbewirtschaftung ab 100 Hektar
- Anschaffung von Spezialgeräten und Ausrüstung auf Basis einer regionalen Waldbrandbekämpfungsstrategie
- Nachweis zwecks Vermeidung von Doppelförderungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweis Waldbrandrisiko
- Waldbewirtschaftungsplan
- Belege für Genehmigungen
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Relevanz für Waldbrandprävention
- Kosten-Nutzen-Effizienz
Beschreibung
In Österreich stehen seit 1. Februar 2021 präventive Waldbrandmaßnahmen zur Förderung bereit, die eine Schlüsselfunktion im Katastrophenschutz und Klimaschutz übernehmen. Antragsberechtigt sind Förderungswerbende aus Unternehmen, Interessenverbänden, gemeinnützigen Organisationen, öffentlichen Einrichtungen, Forschungseinrichtungen und Bildungsträger:innen. Die Initiative zielt auf die europaweit standardisierte Waldbrand-Risikobewertung, regionale Monitoring- und Frühwarnsysteme (EFFIS/JRC), präventive Waldbehandlungen und schützende Infrastruktur. Schwerpunkte liegen auf dem Erwerb von Spezialgeräten nach regionaler Waldbrandstrategie, Maßnahmen gegen Erosion und Folgerisiken sowie auf Öffentlichkeitsarbeit und spezialisierten Ausbildungsprogrammen. Für Investitions- und Sachkosten, projektbezogene Personalkosten und Reisekosten werden in der Regel Förderquoten von 80 % gewährt, für bestimmte Komponenten sogar bis zu 100 %.
Zur Antragstellung sind ein detaillierter Projektbeschrieb, ein Finanzierungsplan, der Nachweis eines mittleren bis hohen Waldbrandrisikos, ein nachhaltiger Waldbewirtschaftungsplan ab 100 Hektar sowie alle rechtlichen Genehmigungen (Forstgesetz, Wasserrecht, Naturschutz) beizulegen. Eine Erklärung zur Vermeidung von Doppelförderungen ist verpflichtend. Die Begutachtung erfolgt nach Kriterien wie Innovationsgehalt, Nachhaltigkeit, Relevanz für die Waldbrandprävention und Kosten-Nutzen-Effizienz. Eingaben sind österreichweit online bis zum 31. Jänner 2027 möglich. Als direkter und nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einem Gesamtbudget von rund 14,05 Mio. Euro steht die Förderung bis 31. Jänner 2029 für Auszahlungen zur Verfügung. Die Abwicklung erfolgt über die Agrarmarkt Austria und zuständige Landesstellen im transparenten Online-Evaluierungsprozess. Dieses Programm stärkt klimaresistente Wälder und schützt Siedlungs- sowie Wirtschaftsgebiete im Alpenraum.