Zuschuss

Mehrlingsgeburten

Einmalige finanzielle Zuwendung des Landes Burgenland für Familien mit Mehrlingsgeburten: 700 € bei Zwillingsgeburt, je 300 € pro weiterem Mehrlingskind. Antrag ab Geburt bis Vollendung des zweiten Lebensjahres möglich.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
14.05.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Burgenland
Fördersumme: 700 € bei Zwillingsgeburt, je 300 € für jedes weitere Mehrlingskind
Förderquote: 100%

Förderziel

Die Förderung soll die Verantwortung der Gesellschaft gegenüber der Familie stärken und den Familien eine angemessene Lebensführung ermöglichen. Sie unterstützt Sorgeberechtigte bei Betreuung und Erziehung ihrer Mehrlinge, indem aufgrund des mit Mehrlingsgeburten verbundenen Mehraufwandes eine finanzielle Zuwendung gewährt wird.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz der*des Sorgepflichtigen und der im gemeinsamen Haushalt lebenden Mehrlinge im Burgenland
  • Anspruch auf Familienbeihilfe für die Kinder im gemeinsamen Haushalt

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. aktuelle Finanzamtsmitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe

Beschreibung

Die Landesförderung für Mehrlingsgeburten unterstützt burgenländische Familien bei den besonderen Herausforderungen, die mit Zwillings- und Mehrlingsgeburten verbunden sind. Diese einmalige finanzielle Zuwendung des Landes Burgenland stärkt die gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Familien und trägt dazu bei, eine angemessene Lebensführung zu ermöglichen. Gefördert werden Sorgeberechtigte, die gemeinsam mit ihren Mehrlingen im Burgenland Hauptwohnsitz haben und für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Alternativ kommen auch Vertreter:innen von Jugendhilfeträgern oder geeignete Pflegepersonen in Betracht, sofern eine entsprechende Obsorge durch den Kinder- und Jugendhilfeträger vorliegt.

Als Zuschuss mit einer Förderquote von 100 % werden bei einer Zwillingsgeburt 700 € gewährt; jedes weitere Mehrlingskind erhöht die Zuwendung um 300 €. Antragsteller:innen können die einmalige Förderung fortlaufend ab dem Tag der Geburt bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres der Mehrlinge beantragen. Fällt der letzte Tag auf Wochenend- oder Feiertage, gilt der nächste Werktag als Fristende. Dem Antrag ist eine aktuelle Finanzamtsmitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe beizulegen; Kopien oder Scans reichen aus und werden nicht retourniert. Das Formular der Landesregierung steht online zur Verfügung und kann schriftlich (postalisch oder per E-Mail) oder persönlich eingereicht werden, ohne dass Eigenmittel erforderlich sind. Bei unvollständigen Unterlagen erfolgt eine Nachforderung innerhalb einer festgelegten Frist. Diese Förderinitiative erleichtert den Familienalltag, schafft frühzeitige Planungssicherheit und honoriert den zusätzlichen Aufwand im ersten Lebensjahr der Mehrlinge.

Antrag starten →