Zuschuss

Mietzuschuss für ÖRK-Katastrophenschutzlager

Das Land Salzburg trägt 50 % der Mietkosten für die Lagerhalle in Viehhausen, die als Katastrophenschutzlager für den medizinischen Bereich des Österreichischen Roten Kreuzes dient. Laufende Einreichung möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
25.07.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Förderquote: 50%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Deckung der Hälfte der anfallenden Mietkosten einer Lagerhalle in Viehhausen, die vom Österreichischen Roten Kreuz, Landesverband Salzburg (Katastrophenabteilung), als Katastrophenschutzlager im medizinischen Bereich genutzt wird.

Förderfähige Ausgaben

  • Mietkosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einhaltung der Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis des rechtlichen Bestandes von Vereinen und sonstigen Organisationen (Satzungen, Statuten)
  2. Voranschlag für das laufende Geschäftsjahr und letz­ter Rechnungsabschluss
  3. Finanzierungsplan mit Gesamtkosten, Eigenleistung und anderen Subventionen
  4. Erklärung zur Einsichtnahme in Gebarungsunterlagen und Vorlage des Verwendungsnachweises
  5. Erklärung gemäß § 8 DSG 2000 zur Veröffentlichung von Name, Anschrift und Förderbetrag

Beschreibung

In Salzburg gewährt ein fortlaufender Zuschuss gemeinnützigen Organisationen Unterstützung bei den Mietkosten für Katastrophenschutzlager. Das Land übernimmt 50 % der anfallenden Mietkosten für eine Lagerhalle in Viehhausen, in der medizinisches Material und Ausrüstung vorrätig gehalten werden. Die Halle fungiert als zentrales Depot für den medizinischen Katastrophenschutz und sichert die schnelle Verfügbarkeit von Hilfsgütern im Notfall. Förderberechtigt sind das Österreichische Rote Kreuz, Landesverband Salzburg (Katastrophenabteilung) sowie vergleichbare Katastrophenschutzorganisationen im Bundesland. Als kontinuierliches Angebot kann eine Antragstellung jederzeit erfolgen, sofern die Organisation nach den Allgemeinen Richtlinien des Landes Salzburg handelt und ausschließlich Mietkosten geltend macht.

Zur Antragstellung sind umfangreiche Unterlagen einzureichen, darunter Nachweise zum rechtlichen Bestand von Vereinen und Organisationen, der aktuelle Geschäftsplan inklusive Voranschlag und Rechnungsabschluss sowie ein detaillierter Finanzierungsplan mit Gesamtkosten, Eigenleistungen und anderen Subventionen. Zudem muss eine schriftliche Erklärung abgegeben werden, die die Einsichtnahme in Gebarungsunterlagen erlaubt und die Rückerstattung bei Zweckwidrigkeit regelt. Eine weitere Erklärung gemäß § 8 DSG 2000 autorisiert die Veröffentlichung von Name, Anschrift und Förderbetrag. Die Anwendung von EU-Beihilfenrecht sowie das Prinzip des Gender Mainstreaming sind zu beachten. Nach Ablauf eines Jahres ist ein abschließender Verwendungsnachweis mit Belegen vorzulegen. Die Verwaltung und Prüfung erfolgen durch das Amt der Salzburger Landesregierung. Mit einer Förderquote von 50 % trägt der Zuschuss wesentlich zur Stabilität und Einsatzfähigkeit medizinischer Katastrophenschutzstrukturen bei.

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