Zuschuss

Mobile Wohnbetreuung

Mobile Wohnbetreuung richtet sich an obdachlose und wohnungslose Menschen mit Betreuungsbedarf, die in einer eigenen, vertraglich gesicherten Wohnung leben wollen. Ziel ist die nachhaltige Sicherung des eigenen Wohnraums. Anträge können jederzeit gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Ziel der Mobilen Wohnbetreuung ist die Betreuung und Unterstützung von obdach- und wohnungslosen Menschen bei der Übersiedelung in die eigene Wohnung und die nachhaltige Sicherung des eigenen Wohnraumes. Im Rahmen sozialarbeiterischer Fallführung wird eine rasche Anbindung an soziale und medizinische Angebote außerhalb der Wiener Wohnungslosenhilfe und die Aktivierung vorhandener persönlicher Ressourcen angestrebt.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für sozialarbeiterische Fallführung
  • Kosten der Betreuung und Unterstützung durch anerkannte Einrichtung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Immobilien
  • Rückwirkende Kosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Obdachlosigkeit bzw. Wohnungsverlust
  • Nachweis eines Unterstützungsbedarfs
  • Einkommen mindestens in Höhe der Mindestsicherung nach Wiener Mindestsicherungsgesetz
  • Bereitschaft zur Mitwirkung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular WOHNANTR.pdf
  2. Lichtbildausweis
  3. Meldezettel
  4. Nachweis der Staatsbürgerschaft
  5. Einkommensnachweise
  6. Nachweis über Vermögen
  7. Nachweis des Unterstützungsbedarfs
  8. Nachweis des Pflegegeldbezugs (falls zutreffend)

Bewertungskriterien

  • Dringlichkeit des Unterstützungsbedarfs
  • Nachhaltigkeit der Wohnraumsicherung
  • Eigenbeteiligung und Mitwirkung der Kundin/des Kunden
  • Einbindung in soziale und medizinische Angebote

Beschreibung

Mobile Wohnbetreuung in Wien richtet sich an obdach- und wohnungslose Menschen mit Betreuungsbedarf, die den Weg in eine eigene, vertraglich gesicherte Wohnung anstreben. Im Fokus steht die nachhaltige Sicherung des Wohnraums durch sozialarbeiterische Fallführung, die eine rasche Anbindung an medizinische und soziale Angebote außerhalb der Wohnungslosenhilfe gewährleistet. Ergänzend wird die Aktivierung persönlicher Ressourcen gefördert, um ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Die Betreuung erfolgt durch anerkannte Einrichtungen, die umfassende Unterstützung auf dem Weg in die eigenen vier Wände leisten und dabei individuell auf die Lebenssituation der Teilnehmer:innen eingehen.

Die kontinuierlich verfügbaren Zuschüsse können jederzeit beantragt werden. Förderberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in Wien, die nachweislich obdach- oder wohnungslos sind bzw. von Wohnungsverlust bedroht werden und ihre Existenz durch den Einsatz eigener oder öffentlicher Mittel nicht sichern können. Voraussetzung ist neben dem Einkommen mindestens in Höhe der Wiener Mindestsicherungsgesetz-Mindestbeträge auch die Bereitschaft zur Mitwirkung und der Verzicht auf die unmittelbare Verwertung bestehenden Vermögens. Gefördert werden Kosten der sozialarbeiterischen Fallführung sowie die Betreuung durch aner­kannte Einrichtungen, jedoch keine rückwirkenden Ausgaben oder Immobilienanschaffungen. Einzureichen sind u. a. das ausgefüllte Antragsformular, Lichtbildausweis, Meldezettel, Einkommens- und Vermögensnachweise sowie der Nachweis des individuellen Unterstützungsbedarfs. Das Programm sieht eine objektive Bewertung nach Dringlichkeit, Nachhaltigkeit und Einbindung in soziale sowie medizinische Angebote vor.

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