Zuschuss

Musik - Förderung musikalischer Einrichtungen

Jahresförderung für nicht kommerzielle musikalische Veranstalter in Stadt und Land Salzburg zur Sicherung des ganzjährigen musikalischen Angebots. Anträge bis 30.06. eines jeden Jahres.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.10.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Projektdauer: 12
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung nicht kommerzieller Veranstalter und ihrer kontinuierlichen künstlerischen Arbeit zur Sicherung des ganzjährigen musikalischen Angebotes und der musikalischen Vielfalt in Stadt und Land Salzburg. Jahresförderungen für nicht kommerzielle musikalische Veranstalter unterschiedlicher Musikrichtungen mit entsprechender Infrastruktur und Programmqualität sowie Sitz in Stadt oder Land Salzburg, die auf eine mehrjährige kontinuierliche Tätigkeit verweisen können.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Förderansuchen (statutengemäß richtige Unterzeichnung)
  • Detailliertes Konzept mit Beschreibungen zum Jahresprogramm, Wirkungszielen, Profil der Einrichtung, Programminhalten, Mitwirkenden, geplanten Aufführungen und Kooperationen
  • Ausgeglichener Finanzplan und Einnahmen-Ausgaben-Kalkulation mit tatsächlich erwarteten Einnahmen und Ausgaben
  • Firmenbuchauszug oder Vereinsregisterauszug und Statuten (bei erstmaliger Einreichung oder Änderung)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes und unterzeichnetes Förderansuchen
  2. Detailliertes Konzept mit Jahresprogramm, Profil und Wirkungszielen
  3. Finanzplan mit Einnahmen-Ausgaben-Kalkulation
  4. Firmenbuchauszug oder Vereinsregisterauszug und Statuten (bei Erst- oder Änderungsantrag)

Beschreibung

Die Jahresförderung „Musik – Förderung musikalischer Einrichtungen“ richtet sich an gemeinnützige Interessenverbände, Vereine und öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Stadt und Land Salzburg, die eine nachweislich mehrjährige, kontinuierliche Tätigkeit als nicht-kommerzielle Veranstalter:innen unterschiedlicher Musikrichtungen aufweisen. Ziel dieser Zuschussförderung ist es, das ganzjährige musikalische Angebot sowie die Vielfalt künstlerischer Programme in Salzburg langfristig zu sichern und weiter auszubauen. Gefördert werden Projekte und Institutionen mit adäquater Infrastruktur, überzeugender Programmqualität und klar definierten Wirkungszielen, die das kulturelle Leben in der Region nachhaltig bereichern und Professionalität mit Austausch und Kooperationen verbinden.

Für eine vollständige Antragstellung sind ein unterzeichnetes Förderansuchen, ein detailliertes Konzept zum Jahresprogramm inklusive Profil der Einrichtung, Mitwirkenden, geplanten Aufführungen und Kooperationspartner:innen sowie ein ausgeglichener Finanzplan mit Einnahmen- und Ausgabenkalkulation vorzulegen. Bei erstmaliger Einreichung oder bei Änderungen müssen zudem ein Vereinsregister- oder Firmenbuchauszug sowie die Statuten eingereicht werden. Die Förderdauer beträgt zwölf Monate, Anträge sind jeweils bis zum 30. Juni eines Jahres einzureichen. Nach positiver Bescheidung erfolgt die Auszahlung in Tranchen, wobei eine ordnungsgemäße Abrechnung mittels Verwendungsnachweisformular Voraussetzung für die abschließende Fördermittelfreigabe ist.

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