Nachfolgeberatung
Zuschüsse für externe Beratung und Nachfolgerechtsberatung bei Betriebsnachfolgevorhaben in Oberösterreich. Anträge vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung externer Beratungsleistungen im Rahmen von Betriebsnachfolgevorhaben zur Sicherung der Unternehmensnachfolge, Erhaltung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Beitrag zu nachhaltigem Wachstum.
Förderfähige Ausgaben
- Externe Beratungskosten
- Rechtsberatungskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU (nach EU-Definition) und Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Oberösterreich
- Geplante oder vorgenommene Betriebsnachfolge oder -übergabe in Oberösterreich
- BetriebsnachfolgerIn darf in den letzten 6 Jahren vor dem Vorhaben nicht ausschließlich wirtschaftlich selbstständig in derselben Branche tätig gewesen sein
- Bei Gesellschaften mindestens 25% Beteiligung und Funktion als GeschäftsführerIn
- Modul 1: Antrag vor externer Beratung, Beratung vor oder bis 72 Monate nach Übernahme, keine doppelte Förderung
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Beschreibung
Die Nachfolgeberatung in Oberösterreich unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Planung und Umsetzung von Betriebsübernahmen. Im Mittelpunkt stehen externe Beratungsleistungen (Modul 1) sowie spezialisierte Nachfolgerechtsberatung durch die Wirtschaftskammer Oberösterreich (Modul 2). Gefördert wird eine nachhaltige Sicherung der Unternehmensnachfolge, die Erhaltung beziehungsweise Schaffung von Arbeitsplätzen, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Beitrag zu dauerhaftem Wachstum. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses mit einer Förderquote von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 500 Euro pro Antrag. Anträge können im Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025 gestellt werden.
Teilnahmeberechtigt sind KMU gemäß EU-Definition, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind oder werden und einen nachweisbaren Beratungsbedarf im Rahmen einer Betriebsnachfolge oder -übergabe aufweisen. Betriebsnachfolger:innen dürfen in den letzten sechs Jahren vor dem Vorhaben nicht ausschließlich wirtschaftlich selbstständig in derselben Branche tätig gewesen sein. Bei Gesellschaften ist eine Mindestbeteiligung von 25 % und die Funktion als Geschäftsführer:in erforderlich. Modul 1 setzt voraus, dass der Antrag vor Beginn der externen Beratung eingebracht wird und die Beratung spätestens 72 Monate nach der Übernahme erfolgt. Modul 2 – die Rechtsberatung – erfordert eine Eigenleistung von mindestens 125 Euro, während das Land Oberösterreich und die Wirtschaftskammer jeweils bis zu 250 Euro beitragen. Das Programm leistet einen wichtigen Beitrag, um Nachfolgevorhaben attraktiver zu gestalten und die langfristige Zukunftsfähigkeit oberösterreichischer Unternehmen zu sichern.