Nachwuchsförderung der Ernst von Siemens Musikstiftung
Förderung von 20 musikalischen Kinder- und Jugendprojekten mit jeweils 25.000 €; Bewerbung möglich vom 01.07.2026 bis 01.10.2026, Projektbeginn ab 01.01.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung musikalischer Kinder- und Jugendprojekte, bei denen aktiv mitgewirkt und gestaltet wird oder musikalische Inhalte vermittelt werden, mit Fokus auf zeitgenössische Musik und experimentellen Klang sowie auf eine breit gefächerte Ansprache aller gesellschaftlichen Schichten.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einverständnis mit den Förderbedingungen
- Anträge können nur von Institutionen (keine Einzelpersonen) eingereicht werden
- Maximal ein Antrag pro Institution
- Online-Antragseinreichung zwischen 01.07.2026 und 01.10.2026
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Antragformular
- Finanzplan
- Zusatzdokument (bis zu acht Seiten)
Bewertungskriterien
- Integration zeitgenössischer Musik
- Experimenteller Umgang mit Klang
- Breite Zielgruppenansprache
- Pädagogischer Ansatz
Beschreibung
Das Förderprogramm der Ernst von Siemens Musikstiftung richtet sich an öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen und Bildungseinrichtungen in der EU, die innovative musikalische Kinder- und Jugendprojekte realisieren möchten. Jährlich werden zwanzig Vorhaben mit jeweils 25.000 € unterstützt, um aktive Mitwirkung und musikpädagogische Vermittlung zeitgenössischer und experimenteller Klangformen zu fördern. Besondere Beachtung findet die Ansprache aller gesellschaftlichen Schichten, um eine breite Teilhabe von jungen Akteur:innen zu ermöglichen. Projekte, die aktuelle Kompositionspraktiken in interaktive Lernformate integrieren und einen experimentellen Zugang zu Klanglandschaften eröffnen, werden bevorzugt bewertet. Die Jury achtet zudem auf einen klaren pädagogischen Ansatz und eine inklusive Zielgruppenansprache.
Bewerbungen können ausschließlich online zwischen dem 01.07.2026 und dem 01.10.2026 eingereicht werden, der Projektbeginn ist ab dem 01.01.2027 möglich. Voraussetzung ist das Einverständnis mit den Förderbedingungen; jede Institution darf maximal einen Antrag stellen. Zur vollständigen Antragseinreichung gehören das ausgefüllte Online-Formular, ein detaillierter Finanzplan und ein ergänzendes Dokument von bis zu acht Seiten, in dem Projektziele, beteiligte Institutionen und die praktische Umsetzung beschrieben werden. Die Entscheidung trifft eine fachkundige Jury, die nach den Kriterien Integration zeitgenössischer Musik, experimenteller Umgang mit Klang, Breite Zielgruppenansprache und pädagogischer Konzepttiefe bewertet. Dieses Förderprogramm bietet engagierten Projektträger:innen die Gelegenheit, Kinder und Jugendliche spielerisch für avantgardistische Klangerfahrungen zu begeistern und nachhaltig zu musikalischer Partizipation anzuregen.
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