Zuschuss

Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger

Förderung von Investitionen in Biomasse- und Geothermie-Nahwärmeversorgungsanlagen in Tirol. 30% der förderbaren Kosten. Anträge von 01.01.2023 bis 31.12.2027 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Förderquote: 30%

Förderziel

Die Forcierung von Energieversorgungsanlagen mit erneuerbaren Energieträgern stellt ein besonderes Ziel der Tiroler Energiepolitik dar und unterstützt die CO₂-Reduktion gemäß der Bundesstrategie zum Klimaziel.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für Biomasse-Nahwärmeanlagen
  • Neubau, Ausbau und Verdichtung von Wärmeverteilnetzen
  • Optimierung von Nahwärmeanlagen
  • Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Anlagen
  • Investitionen in geothermische Nahwärmeanlagen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Standort in Tirol
  • Zugehörigkeit zur gewerblichen Wirtschaft bzw. aufrechte Gewerbeberechtigung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Elektronischer Förderantrag via Webformular
  2. Unterlagen gemäß formellem Förderansuchen
  3. Daten aus qm-heizwerke oder qm:kompakt Qualitätsmanagementsystem

Beschreibung

Die Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger unterstützt Investitionen in zukunftsfähige Wärmeversorgungssysteme in Tirol. Sie richtet sich an Unternehmen sowie weitere unternehmerisch tätige Organisationen mit Standort im Bundesland, die Biomasse- oder geothermische Anlagen errichten, ausbauen oder optimieren möchten. Durch die finanzielle Beteiligung leistet das Programm einen Beitrag zur Landesenergiepolitik und trägt wesentlich zur Einhaltung nationaler Klimaziele bei. Mit einer Förderung von bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben wird eine nachhaltige Umstellung auf erneuerbare Energieträger unterstützt, die im Sinne der Bundesstrategie zur CO₂-Reduktion steht. Anträge können von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2027 eingereicht werden und werden in enger Kooperation mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) abgewickelt.

Gefördert werden unter anderem Biomasse-Nahwärmeanlagen, Neubau, Ausbau und Verdichtung von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme, Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Systemen, Erneuerung von Kesselanlagen sowie geothermische Nahwärmeanlagen. Die Förderquote beträgt pauschal 30 % der zuschussfähigen Kosten, wobei die anteilige Landesförderung an eine gleichzeitige Bundesförderung gekoppelt ist. Voraussetzung ist ein Standort in Tirol sowie eine gültige Gewerbeberechtigung. Der Antrag wird elektronisch über ein Webformular gestellt und durch formelle Unterlagen und Qualitätsmanagementdaten aus qm-heizwerke oder qm : kompakt ergänzt. Anträge sind bis spätestens 31. Dezember 2027 einzureichen. Die Begutachtung und Abrechnung erfolgen in enger Zusammenarbeit mit Expert:innen der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC), wodurch eine zügige Förderabwicklung gewährleistet ist. Dieses unternehmerfreundliche Verfahren verbindet ökologische Ziele mit wirtschaftlicher Effizienz.

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