Nationalpark- und Flächenprämie
Unterstützung zur Erhaltung der Kulturlandschaft im Nationalpark Hohe Tauern durch Prämien für Alpung und Offenhaltung der Almfutterflächen. Meldung jährlich im November/Dezember möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung zur Erhaltung der Kulturlandschaft im Nationalpark Hohe Tauern, insbesondere zur Unterstützung der Alpung von Tieren und zum Offenhalten von Almfutterflächen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Almfläche im Nationalpark Hohe Tauern
- Abtrieb der Tiere von den Weideflächen bis spätestens 14. September
- Tierärztliche Bestätigung über äußere und innere Parasitenfreiheit sowie Freiheit von Moderhinke
- Sicherung der Standorttreue durch regelmäßige Beaufsichtigung und Auslegung von Salz
- Einhaltung der Auftriebsrechte laut urkundlichen Weiderechten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Berechnungsdaten (Auftriebslisten, Futterfläche, Flächen im Nationalpark)
- Nachweis des rechtlichen Bestandes und der Vertretungsbefugnis der einreichenden Organe (für Organisationen)
Beschreibung
Der Nationalpark- und Flächenprämie widmet sich der langfristigen Sicherung der wertvollen Kulturlandschaft im Nationalpark Hohe Tauern. Durch finanzielle Zuschüsse wird die traditionelle Alpung von Rindern, Schafen und Ziegen gefördert sowie das Offenhalten und Bewirtschaften von Almfutterflächen unterstützt. Dieses Programm leistet einen bedeutenden Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz, stärkt die regionale Landwirtschaft und fördert zugleich den Klima- und Ressourcenschutz. Interessierte profitieren von einer dauerhaften Fördermöglichkeit, die jährlich beschlossen und im Herbst ausgezahlt wird.
Förderberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die als Eigentümer:innen, Nutzungsberechtigte oder Pächter:innen einer Privat- oder Gemeinschaftsalm innerhalb des Nationalparks Hohe Tauern auftreten. Zu den Voraussetzungen zählen unter anderem die Haltung von Tieren auf ausgewiesenen Almflächen, deren Abtrieb bis spätestens 14. September, eine tierärztliche Bestätigung über Parasitenfreiheit sowie die regelmäßige Beaufsichtigung der Herde inklusive Salzvorrat. Benötigte Unterlagen umfassen detaillierte Auftriebslisten, Flächennachweise und gegebenenfalls den Nachweis rechtlicher Existenz und Vertretungsbefugnis bei Organisationen. Die Anträge sind jährlich im November/Dezember über die Landwirtschaftskammer Salzburg einzureichen. Eine fristgerechte und vollständige Einreichung stellt sicher, dass die Auszahlung im Dezember desselben Jahres erfolgt.