Nebenan angekommen
Der Thüringer Engagementfonds „nebenan angekommen“ fördert unkompliziert Nachbarschafts- und Integrationsprojekte in Thüringen mit bis zu 1.000 € pro Projekt. Anträge bis 30.11.2025 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Vertrauen schaffen durch Begegnung in Thüringer Nachbarschaften, Vorurteile und Sprachbarrieren abbauen und multikulturelles Verständnis fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Aufwandsentschädigungen
- Fahrtkosten
- Honorare
- Öffentlichkeitsarbeit
- Sachkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Fahrzeuge und Fahrtkosten für Hilfsgütertransporte
- Gegenstände für Hilfsgütertransporte
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Wirkungskreis in Thüringen
- Keine Förderung von Einzelpersonen
- Doppelfinanzierungsverbot bei mehreren Standorten
- Projektbezogene Antragstellung im laufenden Kalenderjahr
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
Beschreibung
Der Thüringer Engagementfonds „nebenan angekommen“ fördert Nachbarschafts- und Integrationsprojekte in ganz Thüringen mit bis zu 1.000 Euro je Vorhaben. Antragsberechtigt sind organisierte Initiativen, Vereine, Stiftungen sowie öffentliche Einrichtungen mit Sitz oder Wirkungskreis in Thüringen, die Begegnungsangebote für Zugewanderte und die lokale Zivilgesellschaft realisieren. Das Programm verfolgt das Ziel, Vertrauen durch persönliche Begegnungen zu schaffen, Vorurteile und Sprachbarrieren abzubauen sowie ein nachhaltiges multikulturelles Verständnis zu fördern. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Bildung, gesellschaftlicher Zusammenhalt und Demokratie, Kultur, Medien, Musik, Migration, Soziales sowie Aus- und Weiterbildung. Die Laufzeit der bewilligten Vorhaben beträgt bis zu zwölf Monate und bietet Raum für kreative Formate – von interkulturellen Kochabenden über Sprachlotsen- und Lernpatenschaften bis hin zu Kultur- und Sensibilisierungsworkshops.
Die Finanzierung erfolgt als 100 %iger Zuschuss und deckt förderfähige Ausgaben wie Aufwandsentschädigungen, Fahrtkosten, Honorare, Öffentlichkeitsarbeit und Sachkosten ab. Nicht gefördert werden Personalkosten, Fahrzeuge sowie Transporte von Hilfsgütern oder entsprechende Gegenstände. Eine Doppelfinanzierung desselben Projekts an mehreren Standorten ist ausgeschlossen. Anträge können projektbezogen im laufenden Kalenderjahr bis zum 30. November 2025 eingereicht werden; einziges Bewerbungsdokument ist das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular. Durch die unbürokratische Antragstellung und die Begleitung vor Ort schafft das Förderprogramm unkompliziert die Voraussetzungen, um das Miteinander in Thüringer Nachbarschaften nachhaltig zu stärken und solidarisches Engagement weiter auszubauen.