Zuschuss

NÖ Energie-Spar-Pfarre

Förderung von Investitionen in Photovoltaik, Heizungsoptimierung, thermische Sanierung und LED-Beleuchtung für kirchliche Gebäude in Niederösterreich. Anträge bis 31.12.2026 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich
Förderquote: 30%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Investitionen und Maßnahmen im Bereich Umwelt, Energie und Klimaschutz in kirchlichen Gebäuden und Pfarrhöfen in Niederösterreich, insbesondere Errichtung von Photovoltaikanlagen, Optimierung der Heizungsanlage, thermische Sanierung und Umstieg auf hocheffiziente LED-Beleuchtung.

Förderfähige Ausgaben

  • Errichtung einer Photovoltaikanlage
  • Errichtung einer Stromtankstelle
  • Errichtung eines Stromspeichers
  • Optimierung der Heizungsanlage
  • Anschluss an eine Biomasse-Nahwärmeanlage
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Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Unabhängige Energieberatung NÖ in Anspruch nehmen (bis zu 4 Stunden)
  • Einreichung des Antragsformulars mit Beratungsprotokoll der Energieberatung NÖ und Investitionsnachweisen (Rechnungen, Zahlungsnachweise) bis 31.12.2026
  • Gebäude muss öffentlichkeitswirksam in Niederösterreich gelegen sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Beratungsprotokoll der Energieberatung NÖ
  3. Rechnungen und Zahlungsnachweise
  4. Endabrechnungsformular
  5. Einfache fotografische Dokumentation

Beschreibung

Das Programm unterstützt kirchliche Einrichtungen in Niederösterreich bei zukunftsweisenden Investitionen im Bereich Umwelt, Energie und Klimaschutz. Gefördert werden demnach Maßnahmen wie die Errichtung von Photovoltaikanlagen inklusive Stromtankstelle und -speicher, die Optimierung der Heizungsanlage (Hydraulik, Regelung, Dämmung), der Anschluss an Biomasse-Nahwärmeanlagen oder der Einbau von Wärmepumpenheizungen. Ebenfalls förderfähig sind umfassende thermische Sanierungen (Dämmungen, Fenstertausch) sowie der Umstieg auf hocheffiziente LED-Beleuchtung. Damit leistet das Vorhaben einen aktiven Beitrag zur Reduktion des Energiebedarfs, zur Steigerung der Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern und zur Vorbildwirkung kirchlicher Gebäude im öffentlichen Raum.

Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Organisationen, namentlich Pfarren sowie Eigentümer:innen und Erhalter:innen von Kirchen, Gebetshäusern, Pfarrhöfen, Pfarrheimen und Bildungshäusern, deren öffentlichkeitswirksam genutzte Gebäude in Niederösterreich liegen. Voraussetzung für die Förderung ist eine unabhängige Energieberatung NÖ (bis zu vier Stunden), deren Protokoll gemeinsam mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular, den Investitionsnachweisen (Rechnungen, Zahlungsbelege) und einer einfachen fotografischen Dokumentation bis spätestens 31.12.2026 eingereicht wird. Die Unterstützung erfolgt in Form eines Zuschusses von 30 % der förderfähigen Kosten, wobei pro Maßnahme festgelegte Förderhöchstsätze gelten und die Gesamtförderung je Antragsteller:in 15.000 € nicht überschreiten darf.

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