Zuschuss

NÖ Fischerei- und Forschungsförderung, FRV II

Förderung von Projekten zur Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung eines gewässertypischen und artenreichen Wassertierbestandes in Niederösterreich. Anträge können grundsätzlich vor Projektbeginn unbegrenzt gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
26.11.2019
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich
Förderquote: 2.5% - 75%

Förderziel

Im Rahmen der im NÖ Fischereigesetz 2001 definierten Ziele fördert der Fischereirevierverband II Projekte, deren Durchführung der Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung eines gewässertypischen und artenreichen Bestandes an Wassertieren dient.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten
  • Planungskosten
  • Bauaufsichtskosten
  • Kosten für temporäre Grundablöse und damit verbundene Ertragsausfälle
  • Kosten für Gutachten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Indirekte Kosten (Gemeinkosten) wie Steuern, Gebühren und Abgaben (z.B. Umsatzsteuer)
  • Gerichts- und Notariatskosten
  • Grundablösen
  • Sonstige Ertragsausfälle
  • Erhaltungsverpflichtungen
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Förderungsantrag vor Projektbeginn stellen
  • Antrag inkl. aller Angaben im Formular (Anlage 3) und relevanten Unterlagen einreichen
  • Antrag in zweifacher Ausfertigung an FRV II einreichen
  • Parallel Antrag an NÖ Landesfischereiverband möglich

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Wasserrechtsbescheid für das Projekt
  2. Lageplan
  3. Projektplan (Projektbeschreibung, Projektziel, Zeitplan)
  4. Genaue Baubeschreibung
  5. Finanzierungsplan
  6. Kostenvoranschläge
  7. Ausgefüllter Antrag auf Förderung
  8. Sonstige Anlagen (Fotos)

Bewertungskriterien

  • Bedeutung des Vorhabens (regional/überregional)
  • Erwarteter Erfolg bei Zielerreichung
  • Verhältnismäßigkeit von Aufwand und Erfolg
  • Umfang des Eigenleistungsanteils
  • Budgetäre Situation des FRV II

Beschreibung

Der Fischereirevierverband II unterstützt in Niederösterreich Projekte, die den Erhalt, die Sicherung und die Wiederherstellung eines gewässertypischen, artenreichen Bestandes an Wassertieren fördern. Gefördert werden Naturschützer:innen, Vereine, Interessenverbände sowie juristische Personen, die sich dem Umweltschutz, der Forschung und Innovation, der Wissenschaft und dem Klimaschutz in aquatischen Lebensräumen verschreiben. Die Förderung basiert auf dem NÖ Fischereigesetz 2001 und setzt auf das Freiwilligkeitsprinzip: Sie dient als wichtiger Anreiz für Maßnahmen, die andernfalls nicht realisiert würden. Durch die Anwendung der Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit wird gewährleistet, dass jede Maßnahme zielgerichtet und nachhaltig umgesetzt wird.

Förderanträge können jederzeit vor Projektbeginn eingereicht werden, ohne feste Fristbindung. Die Zuschussquote bewegt sich je nach Maßnahmenpaket zwischen 2,5 % und 75 %. Zuwendungsfähige Ausgaben umfassen Investitions-, Planungs- und Bauaufsichtskosten, Gutachten sowie temporäre Grundablösesummen inklusive entgangener Erträge. Nicht förderfähig sind unter anderem Gemeinkosten wie Steuern, Gebühren, Rechts- und Notariatskosten sowie Ausgaben vor Antragstellung. Bei der Vergabe entscheidet die regionale und überregionale Bedeutung des Vorhabens, das Verhältnis von Aufwand und Erfolg, der Eigenleistungsanteil und die Budgetlage des FRV II. Zur Antragstellung sind u. a. ein Wasserrechtsbescheid, Lage- und Projektpläne, Baubeschreibung, Finanzierungsplan, Kostenvoranschläge und Fotos einzureichen. So können nachhaltige Lebensräume und artenreiche Fischpopulationen langfristig gesichert werden.

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