Zuschuss

NÖ Fischerei- und Forschungsförderung, FRV V

Förderung von Projekten zur Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung eines gewässertypischen und artenreichen Fischbestandes in Niederösterreich nach dem NÖ Fischereigesetz 2001. Anträge vor Projektbeginn möglich; gültig seit 07.01.2019 unbefristet.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
07.01.2019
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich
Förderquote: 2.5% - 75%

Förderziel

Förderung von Projekten der Fischerei und Forschung im Sinne des NÖ Fischereigesetzes 2001 zur nachhaltigen Pflege, Schaffung und Wiederherstellung eines natürlichen, artenreichen Bestandes an Wassertieren sowie zur Sicherung der Artenvielfalt und natürlichen Lebensräume in Niederösterreich.

Förderfähige Ausgaben

  • Baukosten
  • Planungskosten
  • Bauaufsichtskosten
  • Grundablösekosten
  • Gutachtenkosten
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Gemeinkosten (indirekte Kosten)
  • Steuern, Gebühren und Abgaben
  • Gerichts- und Notariatskosten
  • Entschädigungen außerhalb des Projekts
  • Ertragsausfälle
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung vor Projektbeginn
  • Vollständige Angaben gemäß Antragsformular (Anlage 3)
  • Einreichung in zweifacher Ausfertigung beim FRV V
  • Wasserrechtsbescheid für das Projekt

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Projektziel
  3. Zeitplan
  4. Wasserrechtsbescheid
  5. Lageplan
  6. Projektplan
  7. Genaue Baubeschreibung
  8. Finanzierungsplan
  9. Kostenvoranschläge
  10. Ausgefüllter Antrag auf Förderung
  11. Sonstige Anlagen (Fotos)

Bewertungskriterien

  • Regionale Bedeutung des Vorhabens
  • Erwarteter Erfolg bei Zielerreichung
  • Verhältnismäßigkeit von Aufwand und Nutzen
  • Eigenleistungsanteil des Förderwerbers
  • Haushaltslage des NÖ Landesfischereiverbandes

Beschreibung

Mit der NÖ Fischerei- und Forschungsförderung, FRV V unterstützt der NÖ Landesfischereiverband externe Interessent:innen in Niederösterreich. Ziel ist die nachhaltige Pflege, Sicherung und Wiederherstellung eines gewässertypischen und artenreichen Bestandes an Wassertieren. Gefördert werden Projekte entlang der Prioritätsachsen Gewässerökologie, aquatische Lebensgemeinschaften sowie Forschung & Innovation, die zudem Umwelt-/Naturschutz und Energieeffizienz & Klimaschutz stärken. Fischereirevierverbände, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen können laufend Anträge vor Projektbeginn einreichen. Die Förderung basiert auf dem NÖ Fischereigesetz 2001 und wird unbefristet seit dem 07.01.2019 angeboten.

Der Zuschuss deckt bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben ab; die Förderquote variiert je nach Projektvolumen zwischen 2,5 % und 75 % unter Berücksichtigung regionaler Bedeutung und Eigenleistungsanteil. Anerkannt werden Bau-, Planungs-, Bauaufsichts-, Gutachten-, Entschädigungs- und Abrisskosten; nicht förderfähig sind Gemeinkosten, Steuern, Gerichts- oder Notariatskosten sowie Ausgaben vor Antragstellung. Voraussetzung ist die Antragstellung vor Projektbeginn, vollständige Angaben gemäß Antragsformular, Einreichung in zweifacher Ausfertigung beim FRV V und ein gültiger Wasserrechtsbescheid. Beizulegen sind Projektbeschreibung, Zieldefinition, Zeit- und Finanzierungsplan, Lage- und Projektpläne, detaillierte Baubeschreibung, Kostenvoranschläge sowie Fotos. Die Entscheidungen erfolgen anhand der regionalen Relevanz, des erwarteten Erfolgs, des Kosten-Nutzen-Verhältnisses, des Eigenleistungsanteils und der Haushaltslage des Landesfischereiverbandes. Eine schriftliche Förderungszusage sichert die Auszahlung nach erfolgreichem Projektabschluss und positiver Evaluierung.

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