NÖ Investitionen und Maßnahmen von Organisationen in den Bereichen Umwelt, Energie und Klimaschutz
Das Land Niederösterreich fördert Organisationen bei Investitionen und Maßnahmen im Bereich Umwelt, Energie und Klimaschutz. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Investitionen und sonstige Maßnahmen, die einen positiven Beitrag zur Verbesserung der Umwelt und des Klimas leisten, den effizienten Einsatz von Energie fördern oder den Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Bewusstseinsbildende Maßnahmen
- Kosten für Energieeffizienz
- Kosten für Ausbau erneuerbarer Energien
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Entsprechung der Ziele und Interessen des Landes Niederösterreich
- Antragstellung schriftlich vor Projektbeginn
- Für Kleinprojekte bis € 5.000 Antragstellung bis 6 Monate nach Rechnungslegung möglich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Angaben zur Antragstellerin oder zum Antragsteller
- Projektbeschreibung
- Kostenberechnung
- Finanzierungsplan
- Zeitplan
Beschreibung
Das Land Niederösterreich unterstützt Organisationen und Privatpersonen bei Investitionen und Maßnahmen in den Bereichen Umwelt, Energie und Klimaschutz. Gefördert werden Projekte, die einen nachweisbaren Beitrag zur Ressourcen- und Energieeffizienz leisten, den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben oder durch bewusstseinsbildende Aktionen Klima- und Umweltschutzthemen in den Fokus rücken. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen – darunter Unternehmen, Genossenschaften, Stiftungen, öffentliche Einrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen –, die im Einklang mit den strategischen Zielen des Landes Niederösterreich handeln. Die Antragstellung ist kontinuierlich möglich und bietet sowohl großvolumigen Vorhaben als auch Kleinprojekten bis zu 5.000 Euro eine unkomplizierte Förderung, wobei Letztere bis zu sechs Monate nach Rechnungslegung eingereicht werden können.
Für die Bewilligung als nicht rückzahlbarer Zuschuss sind vor Projektbeginn schriftliche Unterlagen erforderlich: Angaben zu den Antragstellenden, eine detaillierte Projektbeschreibung, Kostenberechnung, Finanzierungsplan und Zeitplan. Förderfähige Ausgaben umfassen Investitionskosten genauso wie Aufwendungen für Energiesparmaßnahmen, Ausbau erneuerbarer Energien oder Öffentlichkeitsarbeit. Die Prüfung erfolgt auf Basis der allgemeinen Förderrichtlinie des Landes Niederösterreich und der spezifischen Richtlinie für Umwelt-, Energie- und Klimaschutz. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, stattdessen richtet sich die Zuwendung nach verfügbaren Haushaltsmitteln und der Zielorientierung der eingereichten Projekte.