NÖ Tagesmütter/-väter Förderung - Trägerförderung
Förderung für Tagesmütter/-väter-Rechtsträger in Niederösterreich: Zuschuss von € 30 pro Kind und Monat (unter 3 Jahren € 37,50), Anträge jederzeit möglich, rückwirkend maximal drei Monate.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Tagesmütter/-väter-Rechtsträgern gemäß § 6 NÖ Kinderbetreuungsgesetz, um berufstätigen Eltern Hilfe bei der Kinderbetreuung zu bieten und den Personal-, Sach-, Schulungs- sowie Kontroll- und Supervisionsaufwand zu unterstützen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwand
- Sachaufwand
- Schulungs- und Ausbildungsaufwand
- Aufwand für Kontrolle und Supervision
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorliegen eines Bedarfes im Sinne des Gesetzes
- Berufstätigkeit der Eltern
- Betreuungszeit von mehr als 20 Stunden pro Monat
- Gemeinde stellt keinen Kindergartenplatz zur Verfügung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderansuchen
- Ausgefüllte Kinderliste
- Monatliche Abrechnung
- Nachweis über betreute Kinder
Beschreibung
In Niederösterreich erhalten Träger:innen von Zusammenschlüssen aus Tagesmütter:innen und Tagesväter:innen finanzielle Unterstützung, wenn sie berufstätigen Eltern unter die Arme greifen. Die Förderung beruht auf § 6 des NÖ Kinderbetreuungsgesetzes und wird vom Land Niederösterreich gemeinsam mit der entsprechenden Wohnsitzgemeinde getragen. Für jedes betreute Kind werden 30 Euro pro Monat bereitgestellt, bei Kindern unter drei Jahren steigt der Satz auf 37,50 Euro, wobei bei dieser Altersgruppe keine Bedarfsfeststellung durch die Gemeinde erforderlich ist. Das Budget ist nicht begrenzt und wird im Rahmen der Transparenzvorgaben nach DSGVO dokumentiert. Anträge können fortlaufend eingebracht werden und gelten rückwirkend bis zu drei Monate vor dem Einlangen des Antrags; ein Rechtsanspruch besteht nicht, Härtefälle werden jedoch gesondert geprüft.
Förderberechtigt sind Interessenverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen sowie Unternehmen, die einen Bedarf gemäß Gesetz nachweisen, eine Mindestbetreuungszeit von 20 Stunden pro Monat gewährleisten und für von ihnen betreute Kinder keinen Kindergartenplatz im Hauptwohnsitzgemeindegebiet stellen können. Seit dem 1. März 2020 ist die Förderung unbefristet gültig; rückwirkende Anträge sind bis drei Monate vor Antragstellung möglich. Gefördert werden Ausgaben für Personal, Sachmittel, Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen sowie Kontroll- und Supervisionsaufwand. Die unbürokratische Antragstellung erfolgt formlos bei der zuständigen Landesabteilung, wobei ein ausgefülltes Förderansuchen, eine aktuelle Kinderliste, eine monatliche Abrechnung sowie Nachweise zu Betreuungsstunden und Teilnehmer:innenzahlen einzureichen sind. Nach vollständiger Prüfung werden die Zuschüsse monatlich im Nachhinein auf ein bekannt gegebenes Konto überwiesen, was eine verlässliche Budgetplanung ermöglicht.