Objektförderungen außerschulische Kinder- und Jugendarbeit
Förderung für außerschulische, freizeitpädagogische Kinder- und Jugendarbeit in Tirol mit Schwerpunkt auf pädagogischen Projekten, Investitionen in Jugendräume, Bildungsmaßnahmen und Studien. Laufzeit 01.01.2023 bis 31.12.2027. Anträge elektronisch jederzeit vor Maßnahmebeginn möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist eine bedarfsgerechte Unterstützung der außerschulischen, freizeitpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit in Tirol.
Förderfähige Ausgaben
- Projekte mit pädagogischem bzw. freizeitpädagogischem Inhalt
- Investitionen in Jugendräume
- Bildungsmaßnahmen für die außerschulische, freizeitpädagogische Kinder- und Jugendarbeit
- Studien zur Grundlagenbeschaffung für Expert*innenarbeit
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Fördernehmer laut Richtlinie Objektförderung außerschulische Kinder- und Jugendarbeit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- detaillierte Beschreibung des zu fördernden Gegenstandes
- detaillierte Kostenkalkulation inklusive Finanzierungsplan des zu fördernden Gegenstandes
- Kostenkalkulation inkl. Finanzierungsplan des Fördernehmers/der Fördernehmerin für das Gesamtjahr
- Bekanntgabe beantragter, bereits zugesagter oder gewährter Förderungen
- bei erstmaligen Ansuchen Firmenbuchauszug oder Vereinsregisterauszug bzw. Vereinsstatuten
Beschreibung
Die Tiroler Initiative fördert außerschulische, freizeitpädagogische Kinder- und Jugendarbeit mit dem Ziel, gezielt pädagogische Projekte, Investitionen in Jugendräume sowie Bildungsmaßnahmen und Studienbasisarbeit zu unterstützen. Als Direktzuschuss konzipiert und von 01.01.2023 bis 31.12.2027 geöffnet, können Anträge jederzeit elektronisch vor Beginn der geplanten Maßnahme eingereicht werden. Durch die flexible Fristgestaltung entsteht Raum für innovative Konzepte, die den spezifischen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen in Tirol Rechnung tragen und nachhaltige Begegnungs- und Lernorte schaffen. Die Förderung erfolgt bedarfsgerecht, budgetunabhängig und orientiert sich an den eingereichten Projektinhalten.
Förderberechtigt sind Vereine, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die entsprechende Angebote umsetzen. Als förderfähige Ausgaben gelten freizeitpädagogische Projekte, bauliche oder technische Investitionen in Jugendräume, fachbezogene Bildungsmaßnahmen sowie Studien zur Grundlagenbeschaffung für Expert:innenarbeit. Voraussetzung ist die Statuszugehörigkeit laut Richtlinie, die Vorlage einer detaillierten Projektbeschreibung, einer umfassenden Kosten- und Finanzierungsplanung (Projekt und Gesamtjahresbudget) sowie die Offenlegung bereits beantragter oder zugesagter Förderungen. Erstantragstellende ergänzen zudem Vereinsstatuten oder Registerauszug. Die Abteilung Gesellschaft und Arbeit prüft die vollständigen Unterlagen in der Reihenfolge des Eingangs; externe Gutachter:innen können zur Bewertung herangezogen werden. Förderentscheidungen werden je nach Verfügbarkeit der Mittel getroffen, ohne klagbaren Rechtsanspruch auf Gewährung.