Ordinationsförderungen für Fachärztinnen und Fachärzte
Finanzielle Förderung für die Gründung und Übernahme von Ordinationen durch Fachärztinnen und Fachärzte mit §2-Kassenvertrag im Burgenland. Anträge ab 01.01.2025 unbefristet möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel des Förderprogrammes ist es, die Gründung bzw. Übernahme von Ordinationen durch Fachärztinnen und Fachärzte mit §2-Kassenvertrag für eine Planstelle im Burgenland finanziell zu unterstützen, um eine flächendeckende fachärztliche Versorgung aller Sonderfächer, insbesondere Psychiatrie und Kinder- und Jugendheilkunde, im Land Burgenland zu gewährleisten.
Förderfähige Ausgaben
- Umbauten
- Möblierung
- Technische und medizintechnische Ausstattung
- Kosten der Errichtung notwendiger Verträge
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Abgeschlossene Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt
- Aufrechter §2-Kassenvertrag für eine Planstelle im Burgenland
- Kassenvertragsabschluss ab dem 01.07.2019
- Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Kassenvertragsstelle für mindestens fünf Jahre
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung als Fachärztin/Facharzt
- Kopie des abgeschlossenen §2-Kassenvertrages für eine Planstelle im Burgenland
- Nachweis über die zugesicherte Sach- oder Geldleistung der Sitzgemeinde
- Ausgefülltes Antragsformular
Beschreibung
Angesichts der aktuellen Versorgungslücke im Burgenland – besonders in den Sonderfächern Psychiatrie und Kinder- und Jugendheilkunde – fördert das Land Burgenland die Etablierung fachärztlicher Ordinationen durch eine unbefristete Zuschussinitiative. Seit 1. Januar 2025 stehen finanzielle Mittel bereit, um sowohl Neugründungen als auch Übernahmen von Praxen mit einem gültigen § 2-Kassenvertrag zu unterstützen. Ziel ist es, eine flächendeckende und langfristig tragfähige fachärztliche Versorgung aller Disziplinen im gesamten Bundesland sicherzustellen und den Fachärzt:innen nach Abschluss ihrer Ausbildung den Start in die Niederlassung zu erleichtern. Förderberechtigte verpflichten sich, die Praxis mindestens fünf Jahre im Burgenland aufrechtzuerhalten.
Förderfähig sind natürliche Personen, die eine abgeschlossene Facharztausbildung vorweisen, einen § 2-Kassenvertrag für eine Planstelle ab 1. Juli 2019 innehaben und die Sicherstellung einer gleichwertigen Gegenleistung durch die Sitzgemeinde gewährleisten. Abdeckbare Ausgaben umfassen Umbau- und Möblierungskosten, technische und medizintechnische Ausstattung sowie Auslagen für notwendige Vertragsgestaltungen. Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 30.000 €, wobei eine entsprechende Gemeindemitfinanzierung erforderlich ist. Für die Antragstellung sind ein Ausbildungsnachweis, die Kopie des gültigen Kassenvertrags, der Nachweis über die kommunale Sach- oder Geldleistung sowie das ausgefüllte Antragsformular einzureichen. Anträge können ab dem 1. Januar 2025 jederzeit eingereicht werden – ein Fristende besteht nicht.