Peer-Berater Aufwandsentschädigung
Entschädigung des zeitlichen Aufwands für Peer-Berater im Rahmen der Assistenzkonferenz für Menschen mit Beeinträchtigungen gemäß Oö. Chancengleichheitsgesetz. Antrag kann jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Abgeltung des Aufwands für die Mitwirkung von Peer-Beratern im Verfahren auf Antrag, inklusive einer Vorberatung von bis zu zwei Stunden am Wohnort von Menschen mit Beeinträchtigungen.
Förderfähige Ausgaben
- Aufwandsentschädigung für Beratungsstunden (10,50 € je Stunde)
- Fahrtkosten (0,42 € je Kilometer bzw. nach Vorlage des Fahrscheins)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Reisezeiten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antrag auf Zuerkennung einer Hauptleistung gem. § 8 Abs. 1 Oö. Chancengleichheitsgesetz 2008
- Absolvierung einer Ausbildung gemäß §§ 45, 46 und 47 Oö. Sozialberufegesetz idgF.
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Zuerkennung einer Hauptleistung gem. § 8 Abs. 1 Oö. Chancengleichheitsgesetz
- Antragsformular für Abgeltung der Aufwendungen (SGD_So_E34_Peerberatung)
- Leistungsnachweis
Beschreibung
Die Peer-Berater:innen-Aufwandsentschädigung im Bundesland Oberösterreich honoriert den zeitlichen Einsatz von Menschen mit Beeinträchtigungen, die andere Betroffene im Rahmen der Assistenzkonferenz gemäß Oö. Chancengleichheitsgesetz begleiten. Peer-Berater:innen erhalten eine Abgeltung für die Mitwirkung im Antragsverfahren und eine bis zu zweistündige Vorberatung am Wohnort der Beratungssuchenden. Diese Form der Unterstützung stärkt den Erfahrungsaustausch auf Augenhöhe und trägt dazu bei, Entscheidungsprozesse transparenter und bedarfsgerechter zu gestalten. Die kontinuierlich verfügbaren Zuschüsse stehen Privatpersonen offen und unterstreichen den inklusiven Ansatz in den Handlungsfeldern Soziales sowie Arbeit & Soziales.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist ein laufender Antrag auf Zuerkennung einer Hauptleistung gem. § 8 Abs. 1 Oö. Chancengleichheitsgesetz sowie der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung gemäß §§ 45–47 Oö. Sozialberufegesetz. Gefördert werden Beratungsstunden mit 10,50 € pro Stunde und Fahrtkosten zum amtlichen Kilometergeld von 0,42 € je Kilometer oder nach Einreichung entsprechender Fahrscheine. Reisezeiten sind ausgeschlossen. Ein formaler Antrag auf Abgeltung der Aufwendungen (Formular SGD_So_E34_Peerberatung) gemeinsam mit dem Leistungsnachweis sichert den förderrechtlichen Rahmen. Da die Antragsfrist dauerhaft geöffnet ist, können Peer-Berater:innen ihre Abgeltung jederzeit beantragen und so zur chancengerechten Teilhabe aller Menschen mit Beeinträchtigungen beitragen.