Zuschuss

Persönliche Assistenz

Förderung der Persönönlichen Assistenz in Oberösterreich: Ermöglicht Menschen mit Beeinträchtigungen ein selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung. Anträge jederzeit und ohne feste Frist möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
05.11.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich
Projektdauer: 12 Monate (Erstbescheid), Verlängerung bis zu 36 Monate

Förderziel

Persönliche Assistenz ermöglicht Menschen mit Beeinträchtigungen ein selbstbestimmtes und integriertes Leben in einer selbst gewählten Lebensform, stellt den Verbleib in der gewohnten Umgebung als Alternative zu stationären Einrichtungen sicher und trägt zur Steigerung der Lebensqualität bei. Die Leistungsbezieher:innen bestimmen als Auftraggeber:innen selbst den Ort und Inhalt der Assistenz sowie die Person, welche die Assistenzleistung erbringen soll. Die Förderung wird nach dem Trägermodell oder dem Auftraggebermodell gewährt.

Förderfähige Ausgaben

  • Assistenzstunden (Personalaufwand)
  • Kilometergeld/Fahrtkosten
  • Fort- und Weiterbildungskosten
  • Dokumentationsaufwendungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Assistenzleistungen in Schule oder am Arbeitsplatz

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
  • Menschen mit Beeinträchtigungen gemäß § 2 Oö. Chancengleichheitsgesetz
  • Unionsbürger:innen bzw. mit gleichgestelltem Aufenthaltsstatus oder Daueraufenthaltstitel
  • Hauptwohnsitz oder dauerhafter Aufenthalt in Oberösterreich
  • kein Anspruch auf vergleichbare Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften (ausgenommen Oö. Sozialhilfegesetz 1998 und Oö. Mindestsicherungsgesetz)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis über rechtmäßigen Daueraufenthalt
  2. ärztliches Attest zur Beeinträchtigung
  3. Einkommensnachweise der letzten drei Monate
  4. Vermögensnachweise der letzten sechs Monate

Bewertungskriterien

  • Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen

Beschreibung

Die persönliche Assistenz in Oberösterreich unterstützt Menschen mit Beeinträchtigungen ab sechs Jahren dabei, in der vertrauten Wohnumgebung selbstbestimmt und integriert zu leben. Als Alternative zu stationären Einrichtungen sichert der Zuschuss die Finanzierung von individuell gestalteten Assistenzleistungen nach dem Trägermodell oder dem Auftraggeber:innenmodell. Dabei bestimmen die Leistungsbezieher:innen selbst den Ort, den Umfang und die Person, die die Assistenz erbringt. Gefördert werden unter anderem Assistenzstunden, Fahrtkostenpauschalen, Fort- und Weiterbildungskosten sowie Dokumentationsaufwand. Das Programm verfolgt das Ziel, die Lebensqualität zu erhöhen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Ein Bescheid gilt zunächst für 12 Monate und kann bis zu 36 Monate verlängert werden. Die kontinuierliche Antragsmöglichkeit ohne Fristende gewährleistet flexible Unterstützungsbedarfe und eine zeitnahe Umsetzung.

Förderberechtigt sind Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit Hauptwohnsitz oder dauerhaftem Aufenthalt in Oberösterreich. Antragstellende müssen als Menschen mit Beeinträchtigungen gemäß § 2 Oö. Chancengleichheitsgesetz anerkannt sein und dürfen keine vergleichbaren Leistungen aus anderen Rechtsvorschriften beziehen. Zur Antragseinreichung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde werden Nachweise über Aufenthaltstitel, ärztliches Attest, Einkommens- und Vermögensnachweise benötigt. Die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen bildet das alleinige Bewertungskriterium. Interessierte erhalten detaillierte Informationen und Antragsunterlagen direkt bei der Bezirksverwaltung, um ihr Vorhaben zügig umsetzen zu können und langfristig selbstbestimmt im eigenen Zuhause zu leben.

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