Zuschuss

Pflegegeld

Pauschales Pflegegeld in 7 Stufen für pflegebedingte Mehraufwendungen in Wien. Anträge sind jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
13.01.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien
Fördersumme: EUR 200,80 – 2.156,60 € monatlich je nach Pflegestufe

Förderziel

Das Pflegegeld hat den Zweck, in Form eines Beitrages pflegebedingte Mehraufwendungen pauschal abzugelten, um pflegebedürftigen Personen die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern sowie ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu ermöglichen. Es wird in sieben Pflegestufen gewährt.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betreuungs- und Hilfsbedarf von mehr als 65 Stunden monatlich
  • Dauer der Pflegebedürftigkeit voraussichtlich mindestens 6 Monate
  • Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Ärztliches Gutachten
  3. Identitätsnachweis

Beschreibung

Das pauschale Pflegegeld in Wien gewährt einen monatlichen Zuschuss in sieben Pflegestufen, um pflegebedingte Mehraufwendungen auszugleichen und eine bedürfnisorientierte Betreuung zu sichern. Die Förderhöhe bewegt sich zwischen EUR 200,80 und EUR 2.156,60, abhängig vom ermittelten Betreuungsbedarf. Ziel ist es, pflegebedürftigen Personen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen und professionelle wie familiäre Pflegekräfte zu entlasten. Durch die fortlaufende Fördermöglichkeit können auch langfristige Pflegebedarfe abgebildet werden, ohne dass zeitliche Einschränkungen bei der Antragsstellung entstehen. Dieses Modell leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Pflegeinfrastruktur in der Bundeshauptstadt und unterstützt die soziale Teilhabe von Menschen mit erhöhter Betreuungsnotwendigkeit.

Förderberechtigt sind Privatpersonen mit einem durchschnittlichen Betreuungs- und Hilfsbedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat aufgrund einer körperlichen, geistigen, psychischen oder Sinnesbehinderung, deren Zustand voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert. Der gewöhnliche Aufenthalt in Österreich ist Voraussetzung für den Anspruch. Zur Antragstellung werden ein ausgefülltes Antragsformular, ein ärztliches Gutachten sowie ein Identitätsnachweis benötigt. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und kann jederzeit beantragt werden; die Auszahlungen erfolgen jeweils zum Monatsersten nach Antragsgenehmigung. Die Begutachtung zur Einstufung in die entsprechende Pflegestufe wird von den zuständigen Sozialversicherungsträgern durchgeführt und bildet die Basis für die Festlegung der individuellen Förderhöhe.

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