Projektförderung im Bereich Pflegevorsorge und Behindertenwesen
Förderung von gemeinnützigen Projekten der freien Wohlfahrtspflege in Wien zur Pflegevorsorge und im Behindertenwesen. Anträge können laufend bis zur Ausschöpfung des Budgets gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz fördert Projekte gemeinnütziger Organisationen der freien Wohlfahrtspflege, die Belange der Pflegevorsorge und des Behindertenwesens beinhalten und von überregionaler Bedeutung sind.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Investive Maßnahmen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützige Organisation der freien Wohlfahrtspflege
- Überregionale (mind. zwei bundesländerübergreifende) Projekte in Behindertenwesen und Pflegevorsorge
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vereinsregisterauszug
- Rechnungsabschlüsse
- Projektantrag inkl. Finanzierungsplan
- Statuten
Beschreibung
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz richtet in Wien eine fortlaufende Projektförderung aus, die gemeinnützige Organisationen der freien Wohlfahrtspflege dabei unterstützt, innovative Vorhaben in den Bereichen Pflegevorsorge und Behindertenwesen von überregionaler Bedeutung umzusetzen. Als Zuschuss mit 100-Prozent-Förderquote ermöglicht dieses Angebot eine umfassende Abdeckung von Personalaufwendungen, Sachkosten und investiven Maßnahmen. Das jährliche Budget beträgt 2,48 Mio. Euro und steht bis zur vollständigen Ausschöpfung zur Verfügung. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wodurch Projekte flexibel und bedarfsgerecht realisiert werden können. Die überregionale Ausrichtung erfordert, dass mindestens zwei Bundesländer involviert sind, um Synergieeffekte in der Pflegevorsorge und Behindertenhilfe zu erzeugen und einen nachhaltigen Wirkungseffekt für pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige zu erzielen.
Gefördert werden gemeinnützige Träger, die sich anhand eines detaillierten Projektantrags mit Finanzierungsplan, Vereinsregisterauszug, Rechnungsabschlüssen und Statuten ausweisen. Besondere Bedeutung kommt der Berichterstattung zur widmungsgemäßen Mittelverwendung zu. Über die Vergabe entscheidet das Sozialministeriumservice, das auch die Auszahlung und Kontrollen übernimmt. Durch die kombinierte Förderung von Personal- und Sachkosten sowie notwendiger Investitionen wird eine qualitativ hochwertige Betreuung gesichert und innovative Modelle der Behindertenarbeit gefördert. Die Fortführung bewährter Strukturen und die Nutzung bestehender Netzwerke garantieren Effizienz und Treffsicherheit. Dieses Förderinstrument eröffnet gemeinnützigen Organisationen die Chance, nachhaltige Projekte in Wachstumsfeldern der Sozial- und Gesundheitsversorgung zu etablieren und die Rahmenbedingungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf entscheidend zu verbessern.