Projektförderungen im Rahmen des Österreichisch-Jüdischen Kulturerbes
Subventionen für nationale und internationale Projekte zur Antisemitismusaufklärung, Prävention sowie zur Bewusstmachung und Stärkung jüdischen Kultur- und Gemeindelebens in Wien. Anträge laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von nationalen und internationalen Projekten im Zusammenhang mit Antisemitismusaufklärung und -prävention sowie zur Bewusstmachung und Stärkung jüdischen Kultur- und Gemeindelebens in Österreich; Gedenkkultur und Jubiläen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
- Publikationskosten
- Veranstaltungskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Rechtsgültig unterfertigtes Förderungsansuchen
- Detaillierte Projektbeschreibung
- Detaillierte Kostenkalkulation
- Finanzierungsplan
- Finanzierung muss gesichert sein
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantragsformular
- Projektbeschreibung
- Kostenkalkulation
- Finanzierungs- und Zeitplan
Bewertungskriterien
- Relevanz für Antisemitismusprävention
- Gesellschaftlicher Zusammenhalt
- Innovationsgehalt
- Nachhaltigkeitsaspekte
Beschreibung
Das Bundeskanzleramt fördert im Rahmen des Österreichisch-Jüdischen Kulturerbes nationale und internationale Vorhaben in Wien, die zu Aufklärung über Antisemitismus, dessen Prävention sowie zur Stärkung jüdischen Kultur- und Gemeindelebens beitragen. Gefördert werden Einzelpersonen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, die Projekte zu Gedenkkultur, Jubiläen oder Bildungs- und Engagementmaßnahmen umsetzen möchten. Anträge können jederzeit eingereicht werden; rückwirkende Förderungen sind ausgeschlossen. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, um Personal- sowie Sach-, Reise-, Publikations- und Veranstaltungskosten abzudecken. Auf diese Weise werden innovative Ansätze aus den Bereichen Aus- und Weiterbildung, kulturpolitisches Engagement und Arbeit & Soziales nachhaltig unterstützt.
Voraussetzungen für eine Antragsbearbeitung sind ein rechtsgültig unterfertigtes Förderungsansuchen, eine detaillierte Projektbeschreibung, eine präzise Kostenkalkulation und ein gesicherter Finanzierungsplan. Die Anerkennung der Allgemeinen Förderungsbedingungen ist verpflichtend. Die Auswahl orientiert sich an der gesellschaftlichen Relevanz im Kampf gegen Antisemitismus, dem Beitrag zum Zusammenhalt, dem Innovationsgehalt und der Nachhaltigkeit. Die Förderung bleibt bis zur Ausschöpfung des Budgets geöffnet, eine Fortführung der Projektaktivitäten über die Förderlaufzeit hinaus wird empfohlen. Mit dem Programm setzt das Bundeskanzleramt ein deutliches Signal für gelebte Vielfalt und demokratisches Miteinander.