Zuschuss

Psychologische Behandlung

Psychologische Behandlung durch klinische PsychologInnen für Kinder und Jugendliche mit Fokus auf Stärkung des Kindeswohls und der Elternkompetenzen. Fortlaufende Leistung ab 31.10.2013.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.10.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Psychologische Behandlung, durchgeführt von klinischen PsychologInnen, umfasst die Anwendung vielfältiger psychologischer Interventionsformen und Psychodiagnostik. Ziel ist die Heranführung der Erziehungsberechtigten zur eigenverantwortlichen Gewährleistung des Kindeswohles und die Steigerung der Kompetenzen zur Findung alternativer Lösungsstrategien durch die KlientInnen selbst. Je nach individuellen Lebenslagen der KlientInnen soll eine Linderung oder Beseitigung der Problematik angestrebt werden.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bescheidmäßig bewilligte private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen mit aufrechtem schriftlichen Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung

Beschreibung

In der Steiermark bietet seit dem 31. Oktober 2013 ein kontinuierlich offenes Zuschussprogramm gemeinnützigen Organisationen die Möglichkeit, fundierte psychologische Behandlungen für Minderjährige und ihre Familien zu finanzieren. Fachlich qualifizierte klinische Psycholog:innen setzen dabei unterschiedliche psychotherapeutische Interventionen und begleitende Psychodiagnostik ein, um individuelle Entwicklungs-, Verhaltens- und Interaktionsprobleme gezielt zu erfassen. Neben der Behandlung psychischer Funktionen steht die nachhaltige Stärkung des Kindeswohls im Zentrum, während Eltern und Sorgeberechtigte systematisch in ihrem Erziehungshandeln unterstützt werden. Ziel ist es, die Klient:innen zur eigenen Entwicklung alternativer Lösungsstrategien zu befähigen und so eine langfristige Linderung oder Beseitigung belastender Problemlagen zu erzielen.

Die Förderung richtet sich an private, bescheidmäßig bewilligte Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen mit aufrechtem schriftlichem Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung. Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche sowie deren Familien und Begleitpersonen mit gültiger Betreuungsvereinbarung. Das Förderangebot erstreckt sich über die Themenfelder Gesundheit, Kinder und Jugendliche, Soziales sowie Beratung und Unternehmensfinanzierung und ist auf die Region Steiermark fokussiert. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und ermöglicht eine planbare Deckung eines Teils der Kosten für psychologische Leistungen ohne Ausschlussfristen bei unbefristeter Gültigkeit seit 31. Oktober 2013. Vergeben wird der Zuschuss durch die Abteilung 11 Soziales der Steiermärkischen Landesregierung, wodurch eine beständige fachliche Begleitung und Qualitätssicherung gewährleistet ist. Durch rechtskonforme Rahmenbedingungen gemäß Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 und StKJHG-DVO werden gemeinnützige Träger:innen nachhaltig dabei unterstützt, niedrigschwellige Zugänge zur psychologischen Versorgung zu schaffen und die psychosoziale Infrastruktur junger Menschen dauerhaft zu stärken.

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