Qualifizierungsoffensive Bau - Die Förderung für die Qualifizierung im Bau- und Baunebengewerbe
Weiterbildungsoffensive für Unternehmen und Beschäftigte im steirischen Bau- und Baunebengewerbe mit 50 % Zuschuss auf Kurskosten (max. 10.000 €). Anträge bis 31.12.2025.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung fachlicher Weiterbildung in der Baubranche, um Kompetenzaufbau in winterlich nachfrageschwachen Monaten zu ermöglichen und Arbeitsplätze sowie Unternehmensstandorte in der Steiermark zu sichern.
Förderfähige Ausgaben
- Kurskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Prüfungs-, Reise-, Aufenthalts- und Personalkosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte in der Steiermark
- Antrag vor Kursbeginn
- Eigenmittel mindestens 25 % des Projektvolumens
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kursprogrammnachweis
- Antragsformular
- De-minimis-Erklärung
Beschreibung
Die Qualifizierungsoffensive Bau unterstützt Unternehmen und Beschäftigte im Bau- und Baunebengewerbe der Steiermark sowie kurzzeitarbeitslose Personen mit Wiedereinstellungszusage dabei, in den winterlich nachfrageschwachen Monaten ihre Fachkompetenz auszubauen. Mit einer Förderquote von 50 % der Kurskosten und einer maximalen Zuschusshöhe von 10 000 € werden alle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen aus dem offiziellen Kursprogramm des bfi Steiermark und der BAUAkademie Steiermark gefördert. Gefördert werden ausschließlich Kursgebühren; Prüfungs-, Reise-, Aufenthalts- und Personalkosten bleiben unberücksichtigt. Voraussetzung für eine Antragstellung ist eine Betriebsstätte in der Steiermark, die Einreichung vor Kursbeginn und ein Eigenmittelanteil von mindestens 25 % des Projektvolumens. Anträge können über das Online-Portal der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft SFG bis längstens 31.12.2025 gestellt werden.
Nach positiver Förderprüfung erhalten die Antragsteller:innen eine Vereinbarung zur Unterfertigung und reichen im Anschluss die Abrechnungsunterlagen mit Kursprogrammnachweis, Antragsformular und De-minimis-Erklärung im Portal ein. Sobald alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, überweist die SFG den Zuschuss direkt an die hinterlegte Firmenbankverbindung. Durch diese Initiative werden nachhaltige Arbeitsplätze und regionale Unternehmensstandorte in der Steiermark gesichert – denn Investitionen in Ausbildung und Weiterbildung legen das Fundament für Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsstärke der regionalen Baubranche.