Zuschuss

Qualifizierungsoffensive Bau - Die Förderung für die Qualifizierung im Bau- und Baunebengewerbe

Weiterbildungsoffensive für Unternehmen und Beschäftigte im steirischen Bau- und Baunebengewerbe mit 50 % Zuschuss auf Kurskosten (max. 10.000 €). Anträge bis 31.12.2025.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03. - 31.12.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: Bis zu 10.000 €
Förderquote: 50%

Förderziel

Förderung fachlicher Weiterbildung in der Baubranche, um Kompetenzaufbau in winterlich nachfrageschwachen Monaten zu ermöglichen und Arbeitsplätze sowie Unternehmensstandorte in der Steiermark zu sichern.

Förderfähige Ausgaben

  • Kurskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Prüfungs-, Reise-, Aufenthalts- und Personalkosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebsstätte in der Steiermark
  • Antrag vor Kursbeginn
  • Eigenmittel mindestens 25 % des Projektvolumens

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kursprogrammnachweis
  2. Antragsformular
  3. De-minimis-Erklärung

Beschreibung

Die Qualifizierungsoffensive Bau unterstützt Unternehmen und Beschäftigte im Bau- und Baunebengewerbe der Steiermark sowie kurzzeitarbeitslose Personen mit Wiedereinstellungszusage dabei, in den winterlich nachfrageschwachen Monaten ihre Fachkompetenz auszubauen. Mit einer Förderquote von 50 % der Kurskosten und einer maximalen Zuschusshöhe von 10 000 € werden alle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen aus dem offiziellen Kursprogramm des bfi Steiermark und der BAUAkademie Steiermark gefördert. Gefördert werden ausschließlich Kursgebühren; Prüfungs-, Reise-, Aufenthalts- und Personalkosten bleiben unberücksichtigt. Voraussetzung für eine Antragstellung ist eine Betriebsstätte in der Steiermark, die Einreichung vor Kursbeginn und ein Eigenmittelanteil von mindestens 25 % des Projektvolumens. Anträge können über das Online-Portal der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft SFG bis längstens 31.12.2025 gestellt werden.

Nach positiver Förderprüfung erhalten die Antragsteller:innen eine Vereinbarung zur Unterfertigung und reichen im Anschluss die Abrechnungsunterlagen mit Kursprogrammnachweis, Antragsformular und De-minimis-Erklärung im Portal ein. Sobald alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, überweist die SFG den Zuschuss direkt an die hinterlegte Firmen­bankverbindung. Durch diese Initiative werden nachhaltige Arbeitsplätze und regionale Unternehmensstandorte in der Steiermark gesichert – denn Investitionen in Ausbildung und Weiterbildung legen das Fundament für Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsstärke der regionalen Baubranche.

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