Regionalförderung auf Basis der Allgemeinen Förderrichtlinie des Landes Salzburg
Zuschüsse für betriebliche Regionalförderungsprojekte in Salzburg zur Verringerung regionaler Disparitäten; Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderbar sind Maßnahmen, die zur Verringerung der Disparitäten zwischen Zentralräumen und wirtschaftlich schwächeren Regionen beitragen. Unterstützt werden können Betriebsgründungen, -ansiedlungen, -erweiterungen sowie Unternehmensnetzwerke und Kooperationen, die diesem Ziel entsprechen bzw. einen Beitrag zur Verbesserung der Standortqualität leisten.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Beitrag zur Verringerung der Disparitäten zwischen Zentralräumen und wirtschaftlich schwächeren Regionen
- Festlegung spezifischer Voraussetzungen im Fördervertrag je nach Projektziel
- Anforderungen an Technologiegehalt und ressourceneffiziente Leistungserstellung
- Sicherung und Schaffung ganzjähriger Arbeitsplätze
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Allgemeines Förderansuchen mit detaillierter Projektbeschreibung
- Nachweis des rechtlichen Bestandes von Vereinen und sonstigen Organisationen sowie Vertretungsbefugnis
- Voranschlag für das laufende Geschäftsjahr und letzter Rechnungsabschluss
- Finanzierungsplan mit Kosten, Eigenleistung und weiteren Förderzusagen
- Einreichformular w7849-Internet.pdf
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Verringerung der regionalen Disparitäten
- Technologiegehalt des Vorhabens
- Ressourceneffiziente Leistungserstellung
- Sicherung und Schaffung ganzjähriger Arbeitsplätze
Beschreibung
Unter der Allgemeinen Förderrichtlinie des Landes Salzburg unterstützt ein dauerhaft offenes Zuschussinstrument betriebliche Regionalförderungsprojekte, die gezielt zur Verringerung der Disparitäten zwischen zentralen Wirtschaftsräumen und strukturschwächeren Regionen beitragen. Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Existenzgründer:innen, Interessensverbände, Vereine sowie gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Salzburg. Gefördert werden Betriebsgründungen, -ansiedlungen oder -erweiterungen ebenso wie Vernetzungs- und Kooperationsprojekte, die einen messbaren Beitrag zur Verbesserung der Standortqualität leisten. Bewertet werden der Technologiegehalt des Vorhabens, ressourceneffiziente Leistungserstellung und die Sicherung bzw. Schaffung ganzjähriger Arbeitsplätze. Das Programm richtet sich insbesondere an solche Vorhaben, die nicht nur kurzfristig Impulse setzen, sondern nachhaltige Effekte für die regionale Wertschöpfung entfalten.
Die Beantragung erfolgt jederzeit unter Vorlage eines allgemeinen Förderansuchens mit umfassender Projektbeschreibung und detailliertem Finanzierungsplan. Hierzu zählen Nachweise zum rechtlichen Bestand von Organisationen, die aktuelle Jahresplanung mit Rechnungsabschluss sowie Angaben zu Eigenleistungen und bereits zugesagten Förderungen Dritter. Die spezifischen Voraussetzungen werden je nach Projektziel in der Fördervereinbarung festgelegt – von der Höhe des Technologieanteils bis zur Ressourceneffizienz. Durch den offenen Einreichzeitraum entfällt eine feste Frist, wodurch auch kurzfristig geplante Investitionen und Kooperationen flexibel realisiert werden können.