Reisen von Schulklassen und Schülerinnen- und Schülergruppen zu Organen und Einrichtungen der EU
Förderung von Klassenfahrten ab der 9. Schulstufe zu EU‐Institutionen in Brüssel und weiteren europäischen Städten mit maximal 250 € pro Schüler/in. Anträge bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Reisen von Schulklassen oder Schülerinnen- und Schülergruppen ab der 9. Schulstufe (Polytechnische Schulen, mittlere und höhere Schulen, Berufsschulen) nach Brüssel bzw. in andere europäische Städte, in denen ein Organ oder eine Einrichtung der Europäischen Union ihren Sitz hat, um jungen Menschen die Bedeutung der europäischen Integration für Österreich näherzubringen und ein besseres Verständnis der EU-Abläufe zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Reisekosten
- Nächtigungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten, die vor Antragstellung entstanden sind
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Reisetermin nach Antragstellung (keine rückwirkende Förderung)
- Schüler*innen ab der 9. Schulstufe
- Einreichung von Reiseprogramm, pädagogischem Konzept, Teilnehmendenliste und detaillierter Kostenkalkulation
- Gesamtfinanzierung muss gesichert sein
- Einvernehmen mit Erziehungsberechtigten muss bestätigt werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsantragsformular
- Reiseprogramm
- pädagogisches Konzept
- Liste der Teilnehmenden
- Detaillierte Kostenkalkulation
Bewertungskriterien
- Reihenfolge des Einlangens der Anträge
Beschreibung
Das Bundeskanzleramt fördert als Zuschuss Reisen von Schulklassen und Schülerinnen- und Schülergruppen ab der 9. Schulstufe zu Organen und Einrichtungen der Europäischen Union in Brüssel sowie weiteren europäischen Städten. Pro teilnehmender Person stehen bis zu 250 Euro zur Verfügung, wobei ausschließlich nach Antragstellung angefallene Reisekosten und Nächtigungskosten anerkannt werden. Ziel ist es, jungen Menschen die Bedeutung der europäischen Integration für Österreich näherzubringen und ein vertieftes Verständnis für die Abläufe in der EU zu ermöglichen. Förderungsberechtigt sind Klassen von Polytechnischen Schulen, mittleren und höheren Schulen sowie Berufsschulen, vertreten durch die Schulleitung, eine Schulveranstaltungsleitung oder einen Verein. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Wien.
Anträge können fortlaufend bis zur Ausschöpfung des Budgets eingereicht werden und werden nach dem Eingangsdatum entschieden. Voraussetzung für die Bewilligung ist die elektronische Übermittlung eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars inklusive Reiseprogramm, pädagogischem Konzept, Liste der Teilnehmenden sowie einer detaillierten Kostenkalkulation. Das Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten ist zu bestätigen, und die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Nach Bewilligung erfolgt eine Auszahlung von 85 % des Förderbetrags vorab, die restlichen 15 % nach ordnungsgemäßem Verwendungsnachweis und Abrechnung. Diese Initiative leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung der politischen Bildung, des demokratischen Bewusstseins und des europäischen Zusammenhalts unter Jugendlichen.