Zuschuss

Richtlinie „Vielfalt verbindet“: Förderung von Projekten zur Vernetzung von Interessensvertretungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Bereich Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung

Bundesweite Förderung von Vernetzungsprojekten zwischen Interessensvertretungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur Stärkung von Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung. Fördervolumen bis 50.000 € pro Projekt, Laufzeit maximal 18 Monate. Einreichung von Projektskizzen in drei Calls bis zum 31.10.2025, 31.07.2026 und 30.04.2027 über easy-Online.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
11.08. - 31.10.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: Bis zu 50.000 € pro Projekt
Förderquote: 100%
Projektstart ab: 01.07.2025
Projektdauer: 18 Monate

Förderziel

Die Richtlinie „Vielfalt verbindet“ des BMFTR fördert Projekte, die die Vernetzung und den Austausch zwischen Interessensvertretungen, Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie weiteren Akteuren des Wissenschaftssystems vorantreiben. Ziel ist es, Barrieren abzubauen, Partizipation zu fördern, Perspektivenvielfalt zu stärken und dadurch Chancengerechtigkeit in Wissenschaft und Forschung zu erhöhen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben/-kosten
  • Honorare für Referent:innen
  • Reise-, Unterkunft- und Verpflegungskosten bis Reisekostengesetz
  • Ausgaben für Barrierefreiheit (Gebärden- und Lautsprachdolmetschen, Kinderbetreuung)
  • Verbrauchsmaterial und Geschäftsbedarf
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Baumaßnahmen, Investitionen und sonstige Anlagen
  • Standard-Hardware und -Software als Grundausstattung
  • Personalausgaben für Stammpersonal
  • Dekoration am Veranstaltungsort
  • Organisationsinterne Informationsdienste und Selbstdarstellungen

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Stiftungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in Deutschland
  • Ausgewiesene Diversitätskompetenz
  • Projektskizze in elektronischer Form über easy-Online
  • Einzelpersonen nicht antragsberechtigt

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektskizze (PDF, nach verbindlicher Vorlage)
  2. Förderantrag über easy-Online
  3. Nachweis der Diversitätskompetenz

Bewertungskriterien

  • Passgenauigkeit des Projekts hinsichtlich Förderziel und Zuwendungszweck
  • Qualität von Arbeits- und Zeitplan
  • Expertise und Diversitätskompetenz der Projektbeteiligten
  • Inhaltliche und methodische Qualität im formellen Antrag
  • Realisierbarkeit des Arbeitsprogramms
  • Wirtschaftlichkeit der Ressourcenplanung
  • Nachhaltigkeit der Verwertungsplanung

Beschreibung

Die Richtlinie „Vielfalt verbindet“ fördert bundesweit Projekte, die Interessensvertretungen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen vernetzen und so Chancengerechtigkeit sowie Perspektivenvielfalt in Wissenschaft und Forschung stärken. Gefördert werden Formate wie Konferenzen, Workshops oder digitale Plattformen, die Barrieren abbauen, Partizipation erleichtern und Antidiskriminierungsarbeit professionalisieren. Die Initiative unterstützt Projektideen mit bis zu 50 000 € und einer Laufzeit von maximal 18 Monaten. Die Einreichung einer Projektskizze erfolgt in drei Calls jeweils bis zum 31.10.2025, 31.07.2026 und 30.04.2027 elektronisch über easy-Online.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Deutschland – insbesondere Hochschulen, Forschungseinrichtungen, studentische und zivilgesellschaftliche Organisationen, Stiftungen sowie Bildungsträger mit ausgewiesener Diversitätskompetenz. Voraussetzung sind eine Projektskizze im PDF-Format (nach verbindlicher Vorlage), ein Förderantrag via easy-Online und der Nachweis der Diversitätskompetenz; Einzelpersonen sind ausgeschlossen. Die Förderung deckt zu 100 % förderfähige Ausgaben wie Personal- und Honorarkosten, Reise- und Unterbringungskosten, Ausgaben für Barrierefreiheit (z. B. Gebärden- und Lautsprachdolmetschen, Kinderbetreuung), Verbrauchsmaterial, Raum- und Technikmieten, Softwarelizenzen sowie Gestaltung und Druck von Veranstaltungsmaterialien. Nicht berücksichtigungsfähig sind u. a. Baumaßnahmen, Investitionen, Standard-Hardware/-Software, Stammpersonal, Dekoration und organisationsinterne Selbstdarstellungen. Bewertungskriterien sind Passgenauigkeit zum Förderziel, Arbeits- und Zeitplanung, Expertise und Diversitätskompetenz der Projektbeteiligten, methodische Qualität, Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit sowie Nachhaltigkeit der Verwertung.

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