Schulassistenz
Die Schulassistenz in Oberösterreich unterstützt und begleitet Schüler:innen mit Beeinträchtigungen in lebenspraktischen Bereichen und bei der Bewältigung schulischer Anforderungen. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Schulassistenz unterstützt und begleitet Schüler und Schülerinnen mit Beeinträchtigungen in Oberösterreich in lebenspraktischen Bereichen und bei der Bewältigung schulischer Anforderungen an Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht, Übungsschulen sowie allgemein- und berufsbildenden höheren Schulen und Gymnasien vom Schuleintritt bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten für Schulassistenzen
- Kosten für Fortbildungsveranstaltungen
- Organisationskosten
- Dokumentation
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Menschen mit Beeinträchtigungen gemäß §2 Oö. Chancengleichheitsgesetz
- Hauptwohnsitz oder dauernder Aufenthalt in Oberösterreich
- Unionsbürger:innen oder gleichgestellte Staatsangehörige bzw. Inhaber:innen eines Daueraufenthaltstitels
- Keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften (ausgenommen Oö. Sozialhilfegesetz 1998 und Mindestsicherungsgesetz)
- Anerkennung als Trägerorganisation gemäß §27 Oö. Chancengleichheitsgesetz
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
- Nachweis über rechtmäßigen Daueraufenthalt
- Ärztliches Attest zur Beeinträchtigung
- Anerkennungsbescheid nach §27 Oö. Chancengleichheitsgesetz
Beschreibung
Die Schulassistenz in Oberösterreich unterstützt und begleitet Schüler:innen mit Beeinträchtigungen in lebenspraktischen Bereichen und bei der Erfüllung schulischer Anforderungen an Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht, Übungsschulen sowie allgemein- und berufsbildenden höheren Schulen und Gymnasien. Ziel ist es, eine individuelle Förderung vom Schuleintritt bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zu ermöglichen. Direkte Leistungen umfassen beispielsweise Hilfe beim An- und Auskleiden, Unterstützung bei Basisversorgung und therapeutischen Maßnahmen, Konzentrations- und Bewegungstraining sowie emotionale Begleitung und Förderung sozialer Kontakte. Indirekte Leistungen stellen die Qualitätssicherung der Assistenz sicher und beinhalten Fortbildungen, Abstimmungen mit Lehrkräften, Teilnahme an Elternabenden und umfassende Dokumentation. Der Zuschuss erfolgt im Rahmen des Oberösterreichischen Chancengleichheitsgesetzes zu 100 % und kann laufend beantragt werden.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit Anerkennung als Trägerorganisation gemäß § 27 Oö. Chancengleichheitsgesetz. Voraussetzung für die Leistungsempfänger:innen ist unter anderem die Hauptwohnsitzpflicht in Oberösterreich, eine ärztliche Bestätigung der Beeinträchtigung sowie das Fehlen gleichartiger Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften (ausgenommen Oö. Sozialhilfegesetz 1998 und Mindestsicherungsgesetz). Die Förderung deckt Personalkosten für Schulassistenzen, Fortbildungen, Organisations- und Dokumentationskosten für eine Projektdauer von bis zu zwölf Monaten ab. Ein Leistungsvertrag gemäß § 30 Oö. Chancengleichheitsgesetz ist abzuschließen. Zur Antragstellung sind das ausgefüllte Formular bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, Nachweise zum Aufenthalt, ärztliches Attest und Anerkennungsbescheid beizulegen; Anträge können jederzeit eingereicht werden.