Zuschuss

Schulbesuch im Ausland

Das Land Burgenland fördert Schüler:innen ab der 9. Schulstufe für ein oder zwei Semester einen Schulbesuch im Ausland mit einer einkommensabhängigen und sozial gestaffelten finanziellen Unterstützung. Anträge werden ganzjährig vor Beginn des Auslandsaufenthalts entgegengenommen.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland
Fördersumme: Maximal € 4.200 für einjährigen und € 2.100 für halbjährigen Auslandsaufenthalt
Projektdauer: 6 - 12 Monate

Förderziel

Durch eine nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung sollen zeitlich begrenzte Schulaufenthalte burgenländischer Schüler:innen ab der 9. Schulstufe im Ausland gefördert und dadurch das Bildungsangebot für junge Menschen im Burgenland erweitert werden. Die Förderung soll zudem einen Beitrag zur interkulturellen Bildung leisten.

Förderfähige Ausgaben

  • Schulkosten
  • Agenturkosten
  • Reise- und Transportkosten
  • Versicherungskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schülerinnen und Schüler ab der 9. Schulstufe
  • Österreichische oder EWR-/EU-Staatsbürgerschaft bzw. Gleichstellung bei mindestens fünf Jahren einkommensteuerlicher Ansässigkeit der Eltern in Österreich
  • Hauptwohnsitz im Burgenland
  • Anrechenbares Jahresbruttoeinkommen der Eltern/Erziehungsberechtigten unter EUR 106.800 (Ausnahmen möglich)
  • Regelmäßige Teilnahme am Unterricht einer vergleichbaren Schule im Ausland für die Dauer eines Schulhalbjahres bzw. eines Schuljahres
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Förderantrag
  2. Staatsbürgerschaftsnachweis der Schülerin/des Schülers
  3. Meldezettel der Schülerin/des Schülers
  4. Schulbesuchsbestätigung der österreichischen Stammschule
  5. Bestätigung über die Aufnahme an der Gastschule im Ausland
  6. Nachweis des Bruttojahreseinkommens der Eltern/Erziehungsberechtigten (Einkommenssteuerbescheid)
  7. Nachweis der voraussichtlichen Kosten für den Auslandsschulaufenthalt (Agentur, Reise, Versicherung etc.)
  8. Buchungsbestätigung für Flug/Zug/Bus
  9. BSpecial-Card

Beschreibung

Das Programm „Schulbesuch im Ausland“ unterstützt ab 01.01.2025 Bürger:innen des Burgenlands ab der 9. Schulstufe dabei, ein oder zwei Semester an einer ausländischen Bildungseinrichtung zu absolvieren. Als nicht rückzahlbarer Zuschuss leistet das Land Burgenland eine einkommensabhängige und sozial gestaffelte Förderung von bis zu € 4.200 für ein Schuljahr beziehungsweise € 2.100 für ein Schulhalbjahr. Gefördert werden dabei Schulkosten, Agenturgebühren, Reise- und Transportaufwendungen sowie Versicherungskosten. Mit dieser Initiative soll das Bildungsangebot für junge Menschen erweitert, interkulturelle Kompetenzen gestärkt und eine nachhaltige Vernetzung mit internationalen Schulen gefördert werden. Anträge können ganzjährig vor Beginn des Auslandsaufenthalts eingereicht werden.

Teilnahmeberechtigt sind österreichische Staatsbürger:innen oder EWR-/EU-Bürger:innen mit Hauptwohnsitz im Burgenland sowie Gleichgestellte nach fünf Jahren steuerlicher Ansässigkeit der Eltern in Österreich. Voraussetzung ist die regelmäßige Unterrichtsteilnahme an einer vergleichbaren ausländischen Schule für sechs bis zwölf Monate sowie der Besitz einer BSpecial-Card des Landesjugendreferats. Die anrechenbare Einkommensgrenze der Erziehungsberechtigten liegt bei € 106.800 Jahresbrutto, wobei in Ausnahmefällen auch höhere Beträge berücksichtigt werden. Für den Antrag sind unter anderem einzureichen: der Online-Förderantrag, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel, Bestätigungen der Stammschule und der Gastschule, Einkommenssteuerbescheid, Kostennachweise für Agentur, Reise und Versicherung, Buchungsbestätigung für Flug/Zug/Bus sowie die BSpecial-Card. Der eingereichte Antrag begründet keinen Rechtsanspruch, die Entscheidung erfolgt im Rahmen vorhandener Mittel.

Antrag starten →